Trialregeln für
Die Klasse 1 ist die leichteste Klasse der von der ABCD e.V. veranstalteten Trials. Es handelt sich um Wettbewerbe für Junghunde und/oder unerfahrene Handler.
In der Klasse 1 werden die einfachen Arbeitsfähigkeiten sowie der Grundgehorsam des Hundes geprüft. Der Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit im Nahbereich. Der Parcours kann den Schafen und dem zur Verfügung stehenden Gelände angepasst werden, so dass in dieser Klasse nicht immer mit einem standardisierten Parcours gerechnet werden kann.
Aufgaben:
- Handler und Hund begeben sich gemeinsam zum Startpfosten.
- In der Regel beginnt der Parcours mit einem ca. 100 – 150 m langen Outrun.
- Am Ende des Outruns soll der Hund die Schafe ruhig aufnehmen (Lift) und
- anschließend in gerader Linie und angemessenem Tempo Richtung Handler bzw. Fetchgate (falls vorhanden, Innenmaß ca. 6,50 m, ca. 30 – 50 m vom Startpfosten entfernt) bringen. (Fetch)
- Am Ende des Fetches folgt der Turn. Die Drehrichtung ist vom anschließenden Wegtreiben abhängig.
- Nun folgt das Treiben: Der Hund treibt die Schafe in möglichst gerader Linie vor sich her in Richtung des ersten Treibtores (Maße s. Fetchgate), das ca. 60 – 70 m vom Startpfosten entfernt ist. Danach folgt ein Quertreiben von ca. 60 – 70 m durch ein zweites Tor (Quertreibtor). Bis hierher geht der Teilnehmer hinter Schafen und Hund. Haben die Schafe das zweite Tor passiert,
- begibt sich der Teilnehmer vor die Schafe und durchläuft mit den Schafen einen Slalom, 7 m von Stange zu Stange, mindestens 4 Stangen. Anschließend werden die Schafe stabilisiert.
- Der Parcours endet mit dem Einpferchen oder Verladen der Schafe. Danach auspferchen und Schafe ruhig wegbringen.
Ruhiges, schafschonendes Arbeiten ist selbstverständlich bis in den Ruhepferch hinein.
Weitere Informationen:
Punktevergabe:
| Outrun: | 20 P |
| Lift: | 10 P |
| Fetch: | 20 P |
| Treiben: | 30 P |
| Slalom: | 20 P |
| Stop: | 10 P |
| Pferch: | 10 P |
| Gesamt: | 120 P |
| Anzahl der Schafe: 4 – 7 | |
| Zeit: ca.10 min. | |
Erläuterungen:
zu 1.: Der Hund wird auf die Seite gestellt, nach der er geschickt werden soll – nicht weiter als eine Stocklänge vom Handler entfernt.
zu 2.: Der Outrun soll birnenförmig sein und mit genügend Abstand hinter den Schafen enden, um diese nicht unnötig zu beunruhigen. Ist der Hund einmal losgelaufen, darf er weder zum Handler zurückgerufen werden noch selbstständig zurück kommen.
Outrun, Lift und Fetch: Um die volle Punktzahl zu erreichen, muss der Hund vom Fuß des Handlers geschickt werden.
Als Besonderheit in dieser Klasse darf der Handler seinem Hund beim Outrun helfen, indem er beliebig weit Richtung Schafe vorgeht, während der Hund am Pfosten liegen oder stehen bleibt. Beim anschließenden Fetch geht der Handler dann rückwärts vor den Schafen her, während der Hund die Schafe nachtreibt.
Nimmt man diese Möglichkeit der Hilfestellung wahr, werden von Outrun, Lift und Fetch die Hälfte der maximal erreichbaren Punkte abgezogen (-10 P./-5 P./-10 P.). Dies gilt unabhängig davon, wie weit der Handler vorgeht.
zu 5.: Turn: Mindestens die Hälfte der Schafe muss um den Pfosten gehen. Andernfalls muss der Turn wiederholt werden.
zu 6.: Treiben: Es muss klar erkennbar sein, dass der Hund selbstständig treibt. Ist der Hund noch nicht in der Lage zu treiben, kann die Treibstrecke auch als Nachbringen (der Handler geht dabei vor den Schafen her) absolviert werden. Auch für diese Hilfestellung wird die Hälfte der maximalen Treibpunkte abgezogen (-15 P.).
zu 7.: Als stabilisiert gelten die Schafe, wenn alle Füße still stehen.
zu 8.: Sobald der Handler den Strick an der Pferchtür in die Hand genommen hat, darf er ihn bis zum Abschluss des Einpferchens nicht mehr loslassen. Er öffnet die Tür und fordert den Hund auf, die Schafe in möglichst gerader Linie zum Pferch zu bringen. Beim Einpferchen soll der Hund die Hauptarbeit leisten, der Handler darf ihn dabei unterstützen, er darf die Schafe jedoch niemals berühren. Sind alle Schafe im Pferch, wird die Tür ruhig geschlossen. Schafe dürfen mit der Tür weder geschoben noch berührt werden. Nach dem Auspferchen muss die Tür wieder geschlossen werden. Anschließend müssen die Schafe ruhig in den Ruhepferch gebracht werden.
Für den ganzen Parcours gilt: Größe und Art eventueller Treibtore oder anderer Geländemarkierungen zur Festlegung des Parcours sind nicht vorgeschrieben. Linienabweichungen, unangemessenes Tempo oder mangelnde Kontrolle über den Hund sowie andere Fehler führen zu weiteren Punktabzügen.
Die Schafe müssen während des ganzen Laufes schonend behandelt werden. Ihr Wohl steht im Vordergrund. Befürchtet/erkennt ein Handler, dass ein Fortführen des Parcours zum Kontrollverlust führen könnte (sowohl den Hund als auch die Schafe betreffend), so sollte er den Lauf durch ein sichtbares Zeichen beenden (z.B. durch Heben der Hand und Signalisieren zum Richter) und damit einer Disqualifikation zuvor kommen. In diesem Fall bleiben die bis zur letzten abgeschlossenen Aufgabe erzielten Punkte erhalten.
Die Klasse 2 ist eine Prüfung für fortgeschrittene Junghunde. Der Schwierigkeitsgrad liegt zwischen der Klasse 1 und der offenen Klasse (Klasse 3). In der Klasse 2 werden die Schwierigkeiten der offenen Klasse in kleinerem Maßstab und Schwierigkeitsgrad geprüft.
Aufgaben:
- Handler und Hund begeben sich gemeinsam zum Startpfosten.
- Der Parcours beginnt mit einem ca. 150 – 200 m langen Outrun.
- Ist der Hund hinter den Schafen angekommen, soll er die Schafe ruhig aufnehmen (Lift) und
- anschließend in gerader Linie und angemessenem Tempo durch das Fetchgate (Innenmaß ca. 6,50 m, ca. 50 – 70 m vom Startpfosten entfernt) zum Handler bringen. (Fetch)
- Am Ende des Fetches folgt der Turn. Die Drehrichtung ist vom anschließenden Wegtreiben abhängig.
- Nun folgt das Treiben: Der Hund treibt die Schafe in möglichst gerader Linie vor sich her in Richtung des ersten Treibtores (Maße s. Fetchgate), das ca. 80 – 100 m vom Startpfosten entfernt ist. Danach folgt ein Quertreiben von ca. 80 – 100 m durch ein zweites Tor (Quertreibtor). Anschließend bringt der Hund die Schafe in direkter Linie vom zweiten Treibtor in die Mitte des markierten Sheddingrings (Durchmesser ca. 36 m).
- Der Handler darf den Startpfosten verlassen und in den Sheddingring gehen, sobald das erste Schaf den Ring betreten hat. Hier soll er in Teamarbeit mit dem Hund (i. d. R.) zwei Schafe von der Gruppe abtrennen. Anschließend sind die Schafe in praktischer Weise Richtung Pferch zu versammeln und vom Hund zu halten, bevor der Handler sich auf den Weg zum Pferch macht.
- Der Parcours endet mit dem Einpferchen oder Verladen der Schafe. Danach auspferchen und Schafe ruhig wegbringen.
Ruhiges, schafschonendes Arbeiten ist selbstverständlich bis in den Ruhepferch hinein.
Weitere Informationen:
| Punktevergabe: | |
| Outrun: | 20 P |
| Lift: | 10 P |
| Fetch: | 20 P |
| Treiben: | 30 P |
| Shed: | 10 P |
| Pferch: | 10 P |
| Gesamt: | 100 P |
| Anzahl der Schafe: 4 – 7 | |
| Zeit: ca.10 – 12 min. | |
Erläuterungen:
zu 1.: Der Hund wird auf die Seite gestellt, nach der er geschickt werden soll – nicht weiter als eine Stocklänge vom Handler entfernt.
zu 2.: Der Outrun soll birnenförmig sein und mit genügend Abstand hinter den Schafen enden, um diese nicht unnötig zu beunruhigen. Ist der Hund einmal losgelaufen, darf er weder zum Handler zurück gerufen werden noch selbstständig zurück kommen, sonst erfolgt eine Disqualifikation.
zu 5.: Mindestens die Hälfte der Schafe muss in der geforderten Richtung um den Pfosten gehen. Andernfalls ist der Turn zu wiederholen. Nicht-Beachtung führt zur Disqualifikation.
zu 6.: Ist der Hund noch nicht sicher genug im Treiben, kann der Handler in Klasse 2 hinter dem Hund hergehen und diesen so unterstützen. (Er darf allerdings nicht neben oder vor dem Hund gehen.) Für diese Hilfestellung wird die Hälfte der maximalen Treibpunkte abgezogen (-15 P.).
Der Shed muss zwingend innerhalb des Rings geschehen. Sollten Schafe vor oder während des Vorgangs den Ring verlassen, so sind sie unverzüglich zurückzuholen. Sollte der Shed nicht gelingen und bereits alle Punkte der Aufgabe verloren sein, kann der Richter signalisieren, dass der Handler zum Pferch weitergehen kann.
zu 8.: Sobald der Handler den Strick an der Pferchtür in die Hand genommen hat, darf er ihn bis zum Abschluss des Einpferchens nicht mehr loslassen. Er öffnet die Tür und fordert den Hund auf, die Schafe in möglichst gerader Linie zum Pferch zu bringen. Beim Einpferchen soll der Hund die Hauptarbeit leisten, der Handler darf ihn dabei unterstützen, er darf die Schafe jedoch niemals berühren. Sind alle Schafe im Pferch, wird die Tür ruhig geschlossen. Schafe dürfen mit der Tür weder geschoben noch berührt werden. Nach dem Auspferchen muss die Tür wieder geschlossen werden. Anschließend müssen die Schafe ruhig in den Ruhepferch gebracht werden.
Linienabweichungen, unangemessenes Tempo oder mangelnde Kontrolle über den Hund sowie andere Fehler führen zu weiteren Punktabzügen.
Die Schafe müssen während des ganzen Laufs schonend behandelt werden. Ihr Wohl steht im Vordergrund. Befürchtet/erkennt ein Handler, dass ein Fortführen des Parcours zum Kontrollverlust führen könnte (sowohl den Hund als auch die Schafe betreffend), so sollte er den Lauf durch ein sichtbares Zeichen beenden (z.B. durch Heben der Hand und Signalisieren zum Richter) und damit einer Disqualifikation zuvor kommen. Notiert wird dies als “ret” (retired = aufgegeben), und in Klasse 2 verfallen allerdings alle Punkte.
Feldgröße:
Das Feld muss so bemessen sein, dass ein Outrun von mindestens 250 m sowie ein Quertreiben von mindestens 100 m möglich sind (Ausnahmen s. unter 10.). Der Abstand vom Stellpfosten zur Feldgrenze bzw. zum Auslasspferch muss mindestens 50 m betragen. Die Abstände der Treibtore zur Feldgrenze müssen mindestens je 25 m betragen. Der Abstand vom Startpfosten zur Feldgrenze bzw. zum Richterwagen muss mindestens 25 m betragen.
Aufgaben:
- Handler und Hund begeben sich gemeinsam zum Startpfosten.
- Der Parcours beginnt mit einem mind. 250 m langen Outrun (Ausnahmen s. 10.)
- Ist der Hund hinter den Schafen angekommen, soll er die Schafe ruhig aufnehmen (Lift) und
- anschließend in gerader Linie und angemessenem Tempo durch das Fetchgate (Innenmaß ca. 6,50 m, Entfernung Startpfosten – Fetchgate ca. 1/3 des Fetches) zum Handler bringen. (Fetch)
- Am Ende des Fetches folgt der Turn. Die Drehrichtung ist vom anschließenden Wegtreiben abhängig.
- Nun folgt das Treiben: Der Hund treibt die Schafe in möglichst gerader Linie vor sich her in Richtung des ersten Treibtores (Maße s. Fetchgate), das ca. 100-150 m vom Startpfosten entfernt ist. Danach folgt ein Quertreiben von ca. 100-150 m durch ein zweites Tor (Quertreibtor). Anschließend bringt der Hund die Schafe in direkter Linie vom zweiten Treibtor in die Mitte des markierten Sheddingrings (Durchmesser ca. 36 m).
- Der Handler darf den Startpfosten verlassen und in den Sheddingring gehen, sobald das erste Schaf den Ring betreten hat. Hier soll er in Teamarbeit mit dem Hund (i. d. R.) zwei Schafe von der Gruppe abtrennen. Anschließend sind die Schafe in praktischer Weise Richtung Pferch zu versammeln und vom Hund zu halten, bevor der Handler sich auf den Weg zum Pferch macht.
- Danach werden alle Schafe eingepfercht (Pferchgröße ca. 2,70 m x 2,40 m) und die Tür des Pferchs ruhig geschlossen.
- Ein Single ist möglich, aber nicht zwingend.
- Sollte das Trialfeld nicht den Mindestanforderungen an Länge oder Breite genügen, müssen andere Herausforderungen an die Outfield-Work gestellt werden, z.B. geknickter Fetch oder verlängertes Treiben.
Ruhiges, schafschonendes Arbeiten ist selbstverständlich bis in den Ruhepferch hinein.
Weitere Informationen:
| Punktevergabe: | |
| Outrun: | 20 P |
| Lift: | 10 P |
| Fetch: | 20 P |
| Treiben: | 30 P |
| Shed: | 10 P |
| Pferch: | 10 P |
| Gesamt: | 100 P |
| Anzahl der Schafe: 4 – 7 | |
| Zeit: ca. 12 – 15 min. | |
Erläuterungen:
zu 1.: Der Hund wird auf die Seite gestellt, nach der er geschickt werden soll – nicht weiter als eine Stocklänge vom Handler entfernt.
zu 2.: Der Outrun soll birnenförmig sein und mit genügend Abstand hinter den Schafen enden, um diese nicht unnötig zu beunruhigen. Ist der Hund einmal losgelaufen, darf er weder zum Handler zurück gerufen werden noch selbständig zurück kommen, sonst erfolgt eine Disqualifikation.
Wo der Outrun zu Ende ist, hängt von der aktuellen Position der Schafe ab. Der Hund muss dann in genau der Position sein, die ihm das gerade Treiben zum ersten Hindernis erlaubt. Die Position hängt also entscheidend davon ab, ob die Schafe am Pfosten stehen geblieben sind oder diesen verlassen haben. Sie hängt auch davon ab, wie stark der Zug der Schafe zurück zum Pferch oder zu einem anderen Punkt in der Topographie des Feldes ist.
zu 5.: Die Schafe sollten so dicht wie möglich um den Pfosten getrieben werden. Die ganze Arbeit sollte in einer ruhigen und gleichmäßigen Weise erfolgen. Mindestens die Hälfte der Schafe muss in der geforderten Richtung um den Pfosten gehen. Andernfalls ist der Turn zu wiederholen. Nicht-Beachtung führt zur Disqualifikation. In der Punktebewertung zählt die erste Hälfte des Turns zum Fetch, die zweite zum Drive.
zu 7.: Ein erfolgreicher Shed erfordert die Teamarbeit von Hund und Handler beim Sortieren und Abtrennen von Schafen. Nachdem die Schafe innerhalb des Rings passend zwischen Hund und Handler positioniert wurden, der Hundeführer die abzutrennenden Schafe ausgewählt und diese dem Hund durch Anzeigen einer Lücke mitgeteilt hat, sollte der Hund entschlossen in diese Lücke kommen und die nun abgetrennten Schafe sichtbar unter Kontrolle halten. Während der Hund in die Lücke kommt, müssen sich alle Schafe zwingend innerhalb des Ringes befinden. Es ist nicht unbedingt nötig, dass der Hund durch die Lücke bis zum Handler läuft. Entscheidend ist, dass er in der Lage ist, die ausgewählten Schafe von der Herde zu trennen und sie getrennt zu halten. Sollten Schafe vor oder während des Vorgangs den Ring verlassen, so sind sie unverzüglich zurückzuholen.
zu 8.: Sobald der Handler den Strick an der Pferchtür in die Hand genommen hat, darf er ihn bis zum Abschluss des Einpferchens nicht mehr loslassen. Er öffnet die Tür und fordert den Hund auf, die Schafe in möglichst gerader Linie, in ruhigem Tempo, ohne Stopps oder Umwege zum Pferch zu bringen. Im Falle eines offenen Pferchs darf die einmal gewählte Seite nicht mehr gewechselt werden. Beim Einpferchen soll der Hund die Hauptarbeit leisten, der Handler darf ihn dabei unterstützen, er darf die Schafe jedoch niemals berühren. Sind alle Schafe im Pferch, wird die Tür ruhig geschlossen. Schafe dürfen mit der Tür weder geschoben noch berührt werden. Nach dem Auspferchen muss die Tür wieder geschlossen werden.
zu 9.: Findet ein Single statt, so geht der Handler nach dem Schließen der Pferchtür in den Sheddingring und überlässt es dem Hund, die Schafe vom Pferch in den Ring zu bringen. Innerhalb des Ringes muss ein Schaf von den anderen abgetrennt werden und anschließend innerhalb oder außerhalb des Ringes vom Hund gehalten werden, bis der Richter seine Zufriedenheit signalisiert. Anschließend müssen die Schafe wieder vereint und ruhig in den Ruhepferch gebracht werden.
Linienabweichungen, unangemessenes Tempo oder mangelnde Kontrolle über den Hund sowie andere Fehler führen zu weiteren Punktabzügen.
Die Schafe müssen während des ganzen Laufs schonend behandelt werden. Ihr Wohl steht im Vordergrund. Befürchtet/erkennt ein Handler, dass ein Fortführen des Parcours zum Kontrollverlust führen könnte (sowohl den Hund als auch die Schafe betreffend), so sollte er den Lauf durch ein sichtbares Zeichen beenden (z.B. durch Heben der Hand und Signalisieren zum Richter) und damit einer Disqualifikation zuvor kommen. In Klasse 3 verfallen damit alle Punkte.
Besondere Regeln für Klasse 3 QT:
- QT-Trials dürfen ausschließlich von anerkannten Richtern gerichtet werden.
- QT-Trials müssen ein Minimum von 17 Startern haben.
- Zeitlimit max. 15 Minuten
- An QT‐Trials können nur für die jeweilige Veranstaltung angemeldete Hunde teilnehmen. (Beschluss JHV 2023)
Qualifikationssystem für die Teilnahme an der Europameisterschaft
(Continental Sheepdog Championship)
Ziel des folgenden Qualifikationssystems ist es, für die jährlich stattfindenden Europameisterschaften der Hütehunde die besten Teams der ABCD im direkten Vergleich auszuwählen. Angelehnt an die Systeme der Nationals in GB werden nur die deutschen Landesmeisterschaften und die Deutsche Meisterschaft als Qualifikationstrials gewertet. Damit soll eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Wettkämpfe über ganz Deutschland gewährleistet werden. Daneben gibt es wie bisher die Trials aller drei Klassen. Diese haben selbstverständlich keinen geringeren Stellenwert und werden seitens der ABCD nach bestem Vermögen unterstützt.
Weitere Informationen:
1. Angebotene Trials und Klassen
- Auf den Qualifikationstrials werden ausschließlich Prüfungen der offenen Klasse durchgeführt. (Vor und zwischen den Läufen dürfen keine anderen Klassen an den gleichen Schafen arbeiten.)
- Ein Trial ist das Ergebnis eines Wettkampftages.
- Es werden 10 Trials auf 5 zweitägigen Meisterschaften angestrebt; mindestens 55% der Ergebnisse fließen in die Wertung ein (Details hierzu siehe Punkt 11).
- Auf der Deutschen Meisterschaft sollte immer ein 3. Tag mit Finalläufen angestrebt werden. Die Anzahl der Finalisten bei einer Deutschen Meisterschaft wird auf 12 Teilnehmer festgelegt, sofern ein dritter Tag vorgesehen ist. Sollte ein dritter Tag nicht zur Verfügung stehen, so wird der Deutsche Meister/die Deutsche Meisterin unter 5 Finalisten ermittelt. Das Finale der Deutschen Meisterschaft muss nach internationalem Standard mit Double Gather und großem Shed durchgeführt werden.
- Das Finale einer Meisterschaft wird nicht als Trial gewertet.
2. Zeitplanung
- Geplante Qualifikationstrials für die neue Saison können zum Ende der laufenden Saison gemeldet werden. Die Termine der Qualifikationstrials sollten bis Ende Dezember des laufenden Jahres feststehen.
- Das Trial-Komitee wählt in Zusammenarbeit mit Vorstand und Regionalbeauftragten die Qualifikationstrials nach objektiven Kriterien aus (Geografie, Trial-Feld, Schafe, Erfahrung der Verantwortlichen) und verteilt diese so, dass möglichst acht davon im Sommer/Herbst und die restlichen zwei im Frühjahr/Sommer des darauffolgenden Jahres stattfinden.
3. Teilnehmer
- Die Startberechtigung für Qualifikationstrials ist unter Punkt 9 beschrieben.
- Die Anmeldefrist endet 21 Tage vor der Veranstaltung.
- Handler müssen vor ihrer ersten Teilnahme an einem Qualifikationstrial ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben.
4. Richter, Course Director, Richter-Assistenz
- Jedes Qualifikationstrial muss von einem international erfahrenen und von seiner nationalen Organisation anerkannten Richter gerichtet werden.
- Ein Course Director und eine Richter-Assistenz sind vorgeschrieben.
- Eventuelle Beschwerden zum laufenden Wettbewerb dürfen nur an den Course Director gerichtet werden.
5. Der Parcours (s. a. Trial-Regeln der ABCD e.V.)
- Schafe: i. d. R. 5 Schafe, 2 davon durch Halsbänder markiert
- Feld: (empfohlene Richtgrößen) Länge ab 460 m, Breite ab 350 m; Der Abstand von Stell-bzw. Startpfosten zur Feldgrenze und zum Release-bzw. Exhaust-Pen muss mindestens 50 m betragen.
- Fetch: Richtgröße ab 360 m (450 yards) – absolute Mindestgröße 250 m, durch ein 6,40 m (7 yards) breites Tor, ca. 135 m (150 yards) vom Startpfosten entfernt; Der Fetch kann auch gewinkelt sein.
- Treiben: Richtgröße ab 400 m (450 yards), durch 2 Tore (Maße s.o.), in der Regel in Dreiecksform; das erste Tor ca. 135 m (150 yards) vom Startpfosten entfernt. Ist der Fetch kürzer als 360 m, wird die Treibstrecke nach Möglichkeit so verlängert, dass die Gesamtlänge von Fetch + Treiben 750 m (850 yards) beträgt.
- Shed: Ring mit einem Durchmesser von 36 m (40 yards), 2 von i. d. R. 3 unmarkierten Schafen, Pflichtaufgabe
- Pferch: ca. 2,70 m x 2,40 m, Stricklänge ca. 1,80 m, Pflichtaufgabe
- Single: 1 von 2 markierten Schafen, Pflichtaufgabe
- Nach Möglichkeit sollte der Parcours von Richter, Course Director und/oder Veranstalter aufgebaut werden. Sollte dies nicht möglich sein, so wird ein Verantwortlicher vom Trial-Komitee oder vertretungsweise vom Vorstand benannt. Nur autorisierte Personen dürfen sich beim Parcours-Aufbau auf dem Feld aufhalten.
6. Schafe
- Nicht eingesetzt werden dürfen säugende, lahmende oder offensichtlich kranke Schafe. Es ist zu vermeiden, dass tragende Schafe eingesetzt werden. Ausnahmen sind im Vorfeld vom Trial-Komitee gemeinsam mit dem Schäfer zu regeln.
- Grundsätzlich dürfen Schafe an einem Tag nur zweimal laufen.
- Die Schafgruppen sollen homogen bzw. in jeder Gruppe möglichst gleich zusammengestellt sein.
- Die Schafe müssen in beiden Pferchen die Möglichkeit zur Ruhe bekommen, Wasser und Futter muss zur Verfügung stehen.
- Während des Wettkampfes soll die bereitstehende Herde möglichst in zwei Hälften getrennt sein. (Die eine Hälfte befindet sich vor der Sortieranlage beim Fressen, die andere bereits in der Sortieranlage.)
- Die Überprüfung und Einhaltung dieser tierschutzrelevanten Bedingungen liegt in der Verantwortung des Trial-Komitees.
- Siehe auch die Empfehlung im Anhang.
7. Vorort-Verantwortliche und Hilfspersonal
- Das Schafe-Stellen und -Abräumen erfolgt durch nicht teilnehmende Hunde und Handler und/oder durch Teilnehmer, die mit dem entsprechenden Hund bereits das Tages-Trial absolviert haben.
- Ist der Vorort-Verantwortliche Schafbesitzer und Teilnehmer in einer Person, so muss er ein für die Schafe ungewohntes Feld anbieten, also keinesfalls die Haus-oder Stallweiden.
8. Startreihenfolge
- Die Startreihenfolge wird nach Anmeldeschluss für beide Tage gelost und im Internet auf der ABCD-Seite veröffentlicht.
- Einem Handler mit mehreren Hunden müssen mindestens drei fremde Läufe zwischen seinen Läufen zugestanden werden.
- Die Verspätung eines Handlers muss die absolute Ausnahme bleiben. Es wird erwartet, dass der Handler im Verspätungsfall rechtzeitig Kontakt aufnimmt mit einem der Vorort-Verantwortlichen (CD, Veranstalter, Vorstand, TK). Es bleibt beim Startrecht, allerdings zu den vom Course Director vorgegeben Konditionen und nicht zum Nachteil der pünktlichen Starter.
- Fällt ein Starter durch wiederholte Verspätungen auf, kann vom Trial-Komitee ein Startverbot ausgesprochen werden.
9. Startberechtigung
- Zur Ermittlung der Startberechtigung auf Qualifikationstrials für eine Saison werden die Ergebnisse der Hund/Handler-Teams (im Folgenden kurz „Teams“ genannt), die innerhalb der letzten 24 Monate vor Saisonbeginn auf Qualifikationstrials oder auf inländischen Klasse 3-Trials mit mindestens 17 Startern, mit den 1. Läufen des Tages und mit einem von der ABCD e.V. anerkannten Richter (sog. QT-Trials) erzielt wurden, nach dem Prozentsystem (siehe Anhang) rangiert: Die besten vier Ergebnisse jedes Teams werden zusammengezählt und die Summen aller Teams werden absteigend sortiert. Eine Saison beginnt mit dem ersten Tag des ersten Qualifikationstrials für eine EM und endet mit dem Tag vor dem ersten Qualifikationstrial für die nächste EM.
- Ausländische Trials, die dem QT-Standard entsprechen oder ihn überschreiten, können ebenfalls eingebracht werden. Die erzielte Punktzahl muss denen der QT-Regeln entsprechen.
Ergebnisse von Trials, für die man sich über das Qualifikationssystem für das deutsche Team qualifizieren musste, können ebenfalls eingebracht werden, sowie die Ergebnisse des Finales der Deutschen Meisterschaft.
Schriftliche Nachweise für die Richtigkeit der Angaben bezüglich der Schwierigkeit dieser Trials müssen ohne Aufforderung beigefügt werden (Angaben von Veranstalter oder Richter über Größe, Standard und Teilnehmerzahl sowie erzielte Punkte des Teilnehmers und des Siegers).
Jedes Team kann alle für die Rangierung notwendigen Resultate über diese Trials einbringen.
Außerdem gilt:
- Die Qualifikationstage der Deutschen Meisterschaft zählen ebenfalls als Qualifikationstrials.
- Die Rangliste wird zu Beginn der Saison ermittelt und auf der ABCD-Seite im Internet veröffentlicht.
- Startplätze werden grundsätzlich nur an zur entsprechenden Veranstaltung angemeldete Teams vergeben.
- Handler müssen eine Mindestprozentzahl von 300 haben, um an Qualifikationstrials teilnehmen zu können.
- Ein Aufstieg innerhalb der Saison ist nicht möglich.
- Den Nachweis über die Trialergebnisse muss der Handler bei Erst-und Wiedereinstieg spätestens bei der Meldung zum ersten Qualifikationstrial bei der Meldestelle vorlegen. Ohne den erfolgten Nachweis ist keine Meldung zu Qualifikationstrials möglich. Diese Bringschuld entfällt, solange die Nachweise freiwillig von dem Schriftwart/der Schriftwartin archiviert werden.
- Auf Qualifikationstrials ist die Zahl der startberechtigten Hunde pro Handler auf zwei begrenzt. Bleiben nach der Verteilung der angemeldeten Teams auf die Starterliste allerdings Startplätze frei bzw. werden Startplätze durch Absagen frei, können sie – der Rangliste folgend – an Dritthunde vergeben werden.
- Ergebnisse von Dritthunden gehen wie die Ergebnisse von Erst- und Zweithunden in die Startberechtigung mit ein, nicht aber in die EM- bzw. WT-Qualifikation.
- Veranstalterregelung: Veranstalter haben auf den von ihnen durchgeführten Qualifikationstrials Startberechtigung mit maximal zwei entsprechend ausgebildeten Hunden.
10. Durchführung von Qualifikationstrials
Die folgenden Regeln für Qualifikationstrials sollen die Durchführbarkeit bei vielen Teilnehmern, schlechtem Wetter oder vermindertem Tageslicht ermöglichen. Zur Anwendung kommt folgende Variante des Call-Off-Verfahrens:
- Wenn das Team durch Punkteverlust die vorgegebene Call-Off-Grenze (s.u.) erreicht hat, wird es vom Richter abgerufen. Die bis dahin erzielten Punkte bleiben bestehen.
- Bei Qualifikationsveranstaltungen werden (ausgehend von 110 möglichen Gesamtpunkten) die Call-Off-Grenzen abhängig von der Teilnehmerzahl auf der Startliste bei Trialbeginn wie folgt festgelegt:
- bis 45 Hunde: kein Call Off
- 46 bis 50 Hunde: sobald mehr als 50 Punkte verloren wurden
- 51 bis 55 Hunde: sobald mehr als 40 Punkte verloren wurden
- 56 bis 60 Hunde: sobald mehr als 35 Punkte verloren wurden
- 61 Hunde und mehr: sobald mehr als 30 Punkte verloren wurden
- Wenn aufgrund von mangelndem Tageslicht am ersten Tag nicht alle Hunde starten können, müssen diese am zweiten Tag zuerst starten. Damit der Ablauf am zweiten Tag in Bezug auf das Tageslicht gewährleistet ist, muss das Call-Off-System für den zweiten Lauf entsprechend verschärft werden.
- In Ausnahmefällen (bei sehr schlechten Wetterbedingungen oder anderen Unwägbarkeiten) kann das Trial-Komitee vor dem ersten Lauf des jeweiligen Tages ebenfalls eine geeignete CallOff-Grenze festlegen.
- Werden Schafe gehetzt oder verliert der Handler die Kontrolle über seinen Hund, sollte das Team in Anlehnung an die Regeln der ISDS abgerufen werden.
11. Rangliste für die Qualifikationstrials
- An den ersten beiden Qualifikationstrials der Saison können die besten 50 Teams der unter Punkt 9 ermittelten Rangliste teilnehmen, ab dem dritten Qualifikationstrial der Saison die besten 40 Teams. Durch Absagen freiwerdende Plätze werden durch Nachrücker von der Rangliste aufgefüllt, , mit der Voraussetzung der Mindestprozentzahl von 300.
Nach dem zweiten Qualifikationstrial wird eine Rangliste wie folgt erstellt:- 4 Qualiläufe: 3 Läufe gehen in die Wertung ein
- 3 Qualiläufe: 2 Läufe gehen in die Wertung ein
- 2 Qualiläufe: 2 Läufe gehen in die Wertung ein
Hierbei gilt derselbe Minimalstandard von mindestens 60/90 Punkten (siehe Anhang) wie bei der Ermittlung der Rangliste für EM und WT.
Ab dem dritten Qualifikationstrial dürfen nur noch die ersten 40 dieser Rangliste starten. Durch Absagen freiwerdende Plätze werden von der zu Saisonbeginn erstellten Rangliste aufgefüllt, mit der Voraussetzung der Mindestprozentzahl von 300.
12. Wertung der Qualifikationsläufe für EM und WM
- In die Wertung kommen immer nur jene Läufe, welche oberhalb der Punktegrenze für das Call Off geblieben sind. (Gesamtpunktzahl minus Call-Off-Punkte; Beispiel für 52 Starter: 110 mögliche Punkte minus 40 Punkte = 70 Punkte; In die Wertung kommen also nur die Läufe, die 70 Punkte oder mehr erreicht haben). Bei bis zu 45 Hunden auf der Starterliste gehen alle Läufe mit mindestens 60 Punkten in die Wertung ein.
- Die Auswertung und das Ranking erfolgt wie bisher nach dem Prozentsystem (s. Anhang).
- 10 Läufe pro Saison werden angestrebt. Davon gehen 6 Läufe in die Wertung ein. Sollte sich die Anzahl der Läufe verändern, so gilt folgende Tabelle (nach der 55%-Regel, Erläuterung im Anhang):
- 10 Qualiläufe: 6 Läufe gehen in die Wertung ein
- 9 Qualiläufe: 5 Läufe gehen in die Wertung ein
- 8 Qualiläufe: 5 Läufe gehen in die Wertung ein
- 7 Qualiläufe: 4 Läufe gehen in die Wertung ein
- 6 Qualiläufe: 4 Läufe gehen in die Wertung ein
- 5 Qualiläufe: 3 Läufe gehen in die Wertung ein
- 4 Qualiläufe: 3 Läufe gehen in die Wertung ein
- 3 Qualiläufe: 2 Läufe gehen in die Wertung ein
- 2 Qualiläufe: 2 Läufe gehen in die Wertung ein
- Die Qualifikationsregeln müssen jedem Richter vor Beginn des Qualifikationstrials erläutert werden. Eine englische Version unserer Qualifikationsregeln in schriftlicher Form ist einem ausländischen Richter vorab auszuhändigen. Dieses hat durch die/den Richterbeauftragte/n zu erfolgen. Ist sie/er nicht anwesend, händigt die/der TK-Sprecher/in die Regeln aus.
Anhang:
Zu Punkt 1. Angebotene Trials und Punkt 12. Wertung der Läufe
Die 55%-Regel besagt, dass mindestens 55% der durchgeführten Läufe in die Wertung eingehen, es wird also immer aufgerundet.
Zu Punkt 9. Startberechtigung und Punkt 12. Wertung der Läufe
Prozentsystem zur Berechnung der Qualifikationspunkte
- Das Ergebnis des Siegers wird als 100% (oder 100 Qualifikationspunkte) gewertet.
- Jeder weitere Starter erhält die Prozente, die sich aus dem Verhältnis zwischen seiner Punktzahl und der des Siegers ergeben. (Beispiel: Sieger hat 92 Punkte – 100%, zehnter Platz hat 69 Punkte – 69/92 = 75% oder 75 Qualifikationspunkte).
- Der Ansatz mit 100% gilt auch für Ergebnisse von Trials, für die man sich über das Qualifikationssystem für das deutsche Team qualifizieren musste, sowie für die Ergebnisse des Finales der Deutschen Meisterschaft.
- Um einen Minimalstandard zu halten, ist ein Ergebnis von mindestens 60 Punkten Voraussetzung für die Anrechnung von Qualifikationspunkten.
Bei Ergebnissen aus Trials mit einem Double Gather-Parcours liegt der Minimalstandard bei 90 Punkten. - Bei der Rangierung für die Startberechtigung auf Qualifikationstrials gilt für die Ergebnisse von QT-Trials zusätzlich:
Um dem Unterschied im Schwierigkeitsgrad zwischen Qualifikationstrials und QT-Trials gerecht zu werden, werden die Qualifikationspunkte der QT-Trials zusätzlich mit dem Faktor 75/80 = 0,9375 multipliziert (die Werte 75 und 80 entstammen den ursprünglich angesetzten Mindestpunkten für die Anrechnung von Ergebnissen von Qualifikations- bzw. QT-Trials).
Empfehlung zu 6. Schafe
Zur Sicherstellung, dass alle Teilnehmer eine möglichst gleiche Chance bekommen, sollten die Schafe vor einem Trial sortiert werden. Damit sollen Schafe, die nicht fit genug sind, einen Parcours der offenen Klasse zu laufen, erkannt und aussortiert werden. Gleiches gilt für Schafe, die gegenüber Hunden oder Menschen ein deutlich anderes Verhalten zeigen als die Mehrheit der Schafe. Dies betrifft meist die besonders zahmen Leitschafe, es kann aber auch außergewöhnlich starkes Fluchtverhalten sein. Ausschlaggebend bei der Bewertung ist nicht allein das absolute Verhalten, sondern eine erhebliche Abweichung vom Hüteverhalten der Durchschnittstiere.
Allgemeine Regeln
Zur Schonung der Schafe erhält jeder Teilnehmer neue Tiere. Es werden prinzipiell nur Schafe eingesetzt, die den Anforderungen des Wettkampfes gewachsen sind. Nach Rücksprache und mit Empfehlung der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft, Fachgruppe Kleine Wiederkäuer gelten folgende spezielle Regelungen:
- Es dürfen keine säugenden, lahmenden oder kranken Schafe eingesetzt werden. Es ist nach Möglichkeit zu vermeiden, dass tragende Schafe eingesetzt werden. In Ausnahmefällen sind Trials mit tragenden Schafen nach Rücksprache mit dem Vorstand bzw. Trialkomitee möglich, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Schafe dürfen maximal 90 Tage trächtig sein (erste mögliche Lammung laut Deckzeitdaten).
- Guter Zustand der Schafe
- Die Teilnehmer müssen über den Trächtigkeitsstatus der Schafe aufgeklärt und zum konsequent ruhigen Umgang mit denselben aufgefordert werden.
- Der Richter wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, bei zu schnellem Tempo, ungenügender Kontrolle des Hundes o.ä. Fällen, Teilnehmer noch schneller als üblich zu disqualifizieren.
- Der Besitzer der Schafe hat das Recht, die Veranstaltung umgehend abzubrechen, wenn er dies für das Wohl seiner Schafe für notwendig hält.
Außerdem gilt folgendes:
- Schafe, die für ein Trial genutzt werden sollen, müssen vorher vom Veranstalter bzw. einem vom Verein Beauftragten inspiziert, gegebenenfalls getestet und dann sortiert und/oder eingearbeitet werden, um schwache, kranke oder vom Verhalten her deutlich vom Herdendurchschnitt abweichende Tiere zu finden und auszusortieren.
- Grundsätzlich dürfen Schafe an einem Tag nur zweimal laufen, in Ausnahmefällen maximal dreimal.
- Die Schafgruppen sollen homogen bzw. in jeder Gruppe möglichst gleich zusammengestellt sein.
- Die Schafe müssen vor und nach ihrem Einsatz die Möglichkeit zur Ruhe bekommen, Wasser und Futter muss zur Verfügung stehen.
- Während des Wettkampfes soll die bereitstehende Herde möglichst in zwei Hälften getrennt sein. (Die eine Hälfte befindet sich vor der Sortieranlage beim Fressen, die andere bereits in der Sortieranlage.)
- Die Überprüfung und Einhaltung dieser tierschutzrelevanten Bedingungen liegt in der Verantwortung des Trial-Komitees und des Richters.
Kein Hund, der ungeeignet, blind, lahm, in irgendeiner Form erkrankt ist oder gar an einer ansteckenden Erkrankung leidet, darf an den Start gebracht werden. Im Zweifelsfall muss der Hund einem Tierarzt vorgestellt werden.
Kein Hund darf leistungssteigernde Mittel lt. § 3 TSchG erhalten oder erhalten haben.
Kein Hund darf irgendwelche Hilfsmittel an sich tragen, die seine Leistung verbessern könnten.
Es ist verboten, einen Hund zu färben.
Jede läufige Hündin im Wettbewerb muss dem Course Director bzw. dem Richter am Wettkampftag vor dem Start gemeldet werden.
Eine Hündin darf ab dem 28. Tag nach dem Deckakt bis zur vollendeten 9. Woche nach dem Wurftag auf keinem ABCD-Trial/Hütewettkampf geführt werden.
Teilnehmer-Hunde dürfen vor und während des Wettkampfes das Trialfeld nur für ihren eigenen Start betreten. Ferner dürfen sie nicht unmittelbar vor einem Trial an den Trial-Schafen arbeiten.
Teilnehmer dürfen den Parcours ohne ihre Hunde besichtigen, bevor das Trial beginnt.
Jeder Teilnehmer muss bereit sein, wenn er vom Course Director aufgerufen wird. Ist dies nicht der Fall, wird er disqualifiziert und verliert das Anrecht auf seinen Lauf. Besondere Umstände werden vom Course Director in Betracht gezogen. Mögliche Fragen bezüglich des Parcours müssen mit dem Course Director vor dem Start geklärt werden. Danach können keine Fragen mehr beantwortet werden. Schickt ein Teilnehmer seinen Hund, kann davon ausgegangen werden, dass er mit dem Parcours in allen Einzelheiten vertraut ist.
Ein Teilnehmer, der in irgendeiner Form Hilfe von außen erhält, wird disqualifiziert.
Im Falle eines Abrufs durch den Richter muss der Teilnehmer unverzüglich seinen Lauf abbrechen, die Schafe einsammeln und sie sofort vom Feld entfernen.
Jeder Teilnehmer, der aufgibt oder das Feld ohne die Erlaubnis des Richters verlässt, verliert alle Punkte.
Alle Teilnehmer sollen ihre Hunde jederzeit unter Kontrolle haben. Jeder Hund oder dessen Besitzer, der einen anderen Hund oder Teilnehmer während des Laufes stört, wird disqualifiziert.
Idealerweise sollte bei jedem Trial vom Veranstalter ein Course Director bestellt werden. Seine Aufgabe ist, für einen reibungslosen Ablauf des Trials zu sorgen. Dies beinhaltet im Wesentlichen die Betreuung der Teilnehmer. Der Course Director ist Ansprechperson für die Teilnehmer bei allen offenen Fragen des Parcours. Insbesondere sind Beschwerden während des laufenden Wettbewerbes ausschließlich an ihn zu richten, um den Richter vor Ablenkungen aller Art zu bewahren. Der Course Director ist verpflichtet, begründete Beschwerden eines Teilnehmers dem Richter im Anschluss an den gerade stattfindenden Lauf vorzulegen.
Der Course Director sollte die Teilnehmer nach ihrer ausgelosten Reihenfolge ansprechen, bevor sie an der Reihe sind. Hat der Teilnehmer noch eine Frage zum Parcours, kann sie dann beantwortet werden. Nachdem der Lauf begonnen hat, darf der Course Director dem Teilnehmer nicht mehr behilflich sein. Er muss während des gesamten Trials anwesend sein, um dem jeweiligen Teilnehmer etwaige Instruktionen des Richters zu übermitteln.
Ferner ist er dafür verantwortlich, dass der Parcours frei von Hindernissen und für jeden Teilnehmer gleich ist, sowie dafür, dass weder Teilnehmer noch Hunde während des Laufes von außen beeinflusst werden.
Das Trial-Komitee wird von der Hauptversammlung für 2 Jahre gewählt.
Zum Tätigkeitsbereich des TK gehören folgende Aufgaben:
- Erarbeitung schriftlicher Grundlagen zu Regelwerk und Durchführung von Trials
- Übernahme von Tätigkeiten auf Trials, die in der Verantwortung des Vereins liegen, z.B. Siegerehrungen
- Erarbeitung von Beschlussvorlagen für notwendig gewordene Regelveränderungen, die das Trialling betreffen
- Entscheidungen auf dem Trialfeld im Rahmen der von ABCD e.V. und ISDS vorgegebenen Regeln über
a) die Interpretation oder Durchführung einer fraglichen Regel (auf Anfrage des Veranstalters, des Course Directors oder des Richters)
b) die Ahndung von Verstößen gegen sportliche Grundprinzipien
Das TK kann dabei tätig werden auf Weisung des Vorstandes oder auf eigene Veranlassung.
Ein Job mit Verantwortung
Der Schafsteller übernimmt bei einem Trial eine sehr wichtige Aufgabe. Er hat einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die „Laune“, die die Schafe haben, und auf den Erstkontakt des startenden Hundes mit den Schafen.
Wie sollte es bestmöglich ablaufen? Man stelle sich einfach mal vor, man würde selbst starten und ist darauf angewiesen… was würde man sich wünschen?
Das Schafe-Stellen beginnt bereits im Pferch. Der Umgang, den die Schafe hier erleben, beeinflusst ihr weiteres Verhalten im Parcours. Daher sollte das Sortieren im Pferch möglichst ruhig und souverän erfolgen. Das Wichtigste ist zunächst: Am Pferch haben Hunde nichts verloren. Das Einzige, was Hunde hier bringen, ist Stress für die Schafe. Also auch keine Hunde in der Nähe des Pferchs anbinden oder warten lassen.
Der Pferch sollte so gebaut sein, dass die Schafe dort Ruhe haben. Es gibt gute Pferchsysteme, die es ermöglichen, dass nicht für jede neue Gruppe ein großer Aufruhr im Pferch erzeugt werden muss. Idealerweise führt aus dem Pferch ein Sortiergang zu einer Sortiertür, aus der in mehrere Abteile sortiert werden kann. Je nach Herdenbeschaffenheit müssen hier Mutterschafe, Jährlinge, abgesetzte Lämmer oder auszusortierende Schafe in spezielle Abteile zu leiten sein. Dabei sollte die Person, die sortiert und die Gruppen vorbereitet, die Schafe nicht anfassen und bugsieren müssen. Sie sollten ohne Stress und mit aller Ruhe durch den Gang und die Sortiertür in ein entsprechendes Pferchabteil geleitet werden. Aus diesen Abteilen lassen sich dann mit Hilfe von Toren oder beweglichen Steckgattern sehr einfach gleichmäßige Gruppen zusammenstellen, die z.B. aus 3 Mutterschafen und 2 Lämmern oder Jährlingen bestehen. Diese fertig sortierten Gruppen können dann in vorbereitete Boxen weitergeleitet werden, so dass immer 2-3 fertige Gruppen bereit stehen, sich bereits aneinander gewöhnt und vom Sortiervorgang wieder beruhigt haben. Am Ende dieses ganzen Pferchsystems empfiehlt sich eine Lockbox mit wenigen aussortierten Schafen, die hier stehen bleiben und nur dazu dienen, die anderen in ihre Richtung (in Richtung Feld) zu ziehen.
Idealerweise arbeiten im Pferch maximal zwei Personen. Mehr sind nicht notwendig und bringen nur Unruhe. Wichtig ist, dass die Pfercharbeiter absolut ruhig mit den Schafen umgehen, sie mit klarer Körpersprache und nicht mit lauten Gesten lenken.
Da auch Schafe Lernerfahrungen machen, ist es sinnvoll den Schafbesitzer zu fragen, wie er seine Tiere im Alltag von A nach B bringt. Kennen sie einen Lockruf? Ist es für sie Routine, mit einem solchen Typ Hund, wie ihn der Steller führt, gearbeitet zu werden? Sind sie dem Menschen gegenüber zahm oder eher scheu?
Den ersten Kontakt mit dem Schafsteller und dessen Hund haben die Schafe in der Regel, wenn sich die Pferchtür öffnet. Je nach Schaftyp läuft das unterschiedlich ab. Einige Schafe laufen bereitwillig durch jede geöffnete Tür, andere hingegen wollen den Pferch gar nicht verlassen. Dann ist es angebracht, dass ein Mensch die Tiere ruhig durch den Ausgang bugsiert. Der Schafstellerhund sollte vorher bereits so platziert sein, dass die Schafe frühzeitig die Möglichkeit haben, den Hund wahrzunehmen und nicht unnötig erschrecken, weil er plötzlich aus dem Nichts auftaucht. Natürlich muss er trotzdem so abgelegt sein, dass er die Schafe beim Verlassen des Pferchs nicht behindert.
Nun geht es auf den Weg in Richtung Pfosten. Bei Trials herrscht oft Zeitdruck, trotzdem sollte der Schafsteller die Schafe nicht zu schnell werden lassen. So vermeidet man, dass sie zu „aufgekratzt“ sind und dadurch eventuell gar nicht stehen bleiben wollen.
Der Stellhund sollte nur gerade so viel wie nötig auf seiner Seite arbeiten. Auf keinen Fall sollte er unnötig um die Schafe kreiseln. So wenig Hund wie möglich, so viel Hund wie nötig. Idealerweise ist ein Mensch-Hund Team für diese Aufgabe zu wählen, das fähig ist, mit leisen und ruhigen Kommandos miteinander zu arbeiten. Auch der Mensch sollte seine Arbeit ruhig machen, also die Schafe ziehen oder bremsen, damit es kein unnötiges Gerenne der Schafe um den Menschen gibt. Ist man am Pfosten angekommen, sollten die Schafe ruhig gehalten werden, ohne dass der Hund die Tiere noch arbeitet. Er wird nun „im Hintergrund geparkt“. Meist ist es empfehlenswert, ihn auf die Linie Richtung Pferch zu legen, damit die Schafe diesen Fluchtweg zurück nicht nutzen. Manchmal sind aber auch andere Punkte für die Schafe attraktiv. Weder Mensch noch Hund sollten jemals die Fetchlinie blockieren, da dies das Anbewegen durch den startenden Hund erschwert, was wiederum den Lift, den Fetch und eventuell den ganzen weiteren Lauf beeinflussen kann.
Sinnvoll ist es, dass der Mensch ruhig und aufrecht stehen bleibt, bis der startende Hund die Schafe auf die Nase genommen und die Tiere deutlich aus dem Bereich des Stellers und seines Hundes gebracht hat. Erst dann sollte der Steller ruhig mit seinem Hund weggehen. Schafe, die sehr auf den Menschen bezogen sind, könnten durch zu frühes Weggehen des Schafstellers oder durch unnötige Bewegungen vom liftenden Hund weggezogen werden.
Je nach Schaftyp kann es besser sein, dass der Schafbesitzer die Schafe zum Pfosten leitet, weil sie ihm vertrauen. Kleben sie allerdings sehr an diesem, ist es besser, eine fremde Person, von der sie sich besser lösen, übernimmt diesen Job.
Manche Schafe kennen es nicht, in kleinen Gruppen einem Menschen hinterher zu laufen. Auch hier sollte man sich ruhig verhalten, weil die Tiere durch hektische Bewegungen evtl. aufgeschreckt und durch den Menschen weggedrückt werden könnten. In beiden Fällen würde es bedeuten, dass der Steller den Lift beeinflusst hat. Das ist zum einen sehr schwer für den Richter zu bewerten und zum anderen auch für den Hund schwierig, weil sich dadurch dauernd der Druckpunkt ändert. Gerade junge Hunde könnten dadurch unnötig gestresst und verunsichert werden.
Der Hund des Stellers sollte sich auf keinen Fall einmischen. Daher sollten selbstverständlich nur Hunde zum Einsatz kommen, die wirklich gehorsam liegen bleiben, auch wenn es zu „Turbulenzen“ durch den startenden Hund kommt. Gerade in den Anfängerklassen kann ein junger Hund langfristig sehr verunsichert werden, wenn der Schafstellerhund Einfluss auf die Schafe nimmt oder der Schafsteller seinen Hund mit Kommandos überhäuft, während der startende Hund versucht zu liften. Manchmal ist das Stellen sogar ganz ohne Hund möglich. Auch das sollte man in Erwägung ziehen, vor allem, wenn kein ausreichend gehorsamer Hund zur Verfügung steht. Es könnte zum Beispiel ein Mensch die Schafe vorne locken und ein bis zwei Personen sichern ruhig von hinten ab. Dazu benötigt es natürlich Personen, die Schafhandling beherrschen.
Viele Köche verderben den Brei… das gilt auch bei diesem Thema. Je mehr Hunde und Menschen an den Schafen zugange sind, desto mehr müssen die Tiere im Auge behalten, was bei ihnen Stress erzeugt. Es sollten also so wenig Leute und Hunde wie möglich im und am Pferch hantieren.
Regeln der International Sheep Dog Society (ISDS)
Im Folgenden werden Richtlinien für Richter und die Trialregeln der International Sheep Dog Society (ISDS) zu großen Teilen wiedergegeben. Die Regeln der ISDS gelten automatisch auch für Trials der ABCD e.V. als einen mit der ISDS assoziierten Verein.
Die Richtlinien für Richter stellen eine kurze Zusammenfassung des wichtigsten Richterwissens dar, welches auch in der Richterausbildung der ABCD e.V. vermittelt wird. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da dies den Rahmen dieses Bereiches sprengen würde.
Die Trial-Regeln geben einen bindenden Rahmen, wie ein Trial zu richten ist. Jeder Richter eines Trials der ABCD e.V. muss sämtliche Regeln kennen. Jeder Richter, der eine Einladung zu einem Trial der ABCD e.V. annimmt, versichert damit gleichzeitig, dass er strikt nach diesen Regeln richten wird.
Ziele eines Trials
- Getestet werden sollen die Fähigkeiten eines Hundes, als Teil eines Teams mit dem Handler, Schafe unter den verschiedensten Umständen zu managen, die bei der täglichen Arbeit anfallen können. Daher die verschiedenen Prüfungen Bringen, Treiben, Abtrennen mehrerer Schafe, Pferchen und Abtrennen eines einzelnen Schafes, alles Aufgaben, die der Schäfer bei seinen täglichen Aufgaben vorfinden kann.
- Diese Ziele stehen im Einklang mit den Zielen der ISDS und der ABCD e.V.: Förderung von Zucht, Training und Verbesserung des arbeitenden Border Collies, um ein immer besseres Management in der Viehhaltung zu erreichen.
- Die vorliegenden Regeln wurden speziell für die von der ISDS veranstalteten nationalen und internationalen Wettbewerbe verfasst. Sie können und sollen aber als Grundlage für alle Trials dienen.
- Die ISDS steht für einen allgemein gültigen Standard auf Trials. Dieser sollte und muss auch das Ziel eines jeden Richters und Handlers sein. Um eine entsprechende Konstanz und Verlässlichkeit zu gewährleisten, ist die ISDS der Meinung, dass die Regeln und Anmerkungen in diesem Regelwerk von allen Richtern befolgt werden müssen, die ein von der ISDS oder ihren assoziierten Mitgliedsorganisationen organisiertes Trial richten.
Richtlinien für Richter:
Grundlagen des Richtens:
- Die ISDS steht für einen allgemein gültigen Standard. Dieser sollte und muss auch das Ziel eines jeden Richters und Handlers sein.
- Das vorliegende Regelwerk soll auf lokalen, nationalen und internationalen Trials Anwendung finden um diesen allgemeinen Standard zu gewährleisten.
- Es liegt in der Verantwortung der Richter, nach den hier beschriebenen Regeln zu richten.
- Jeder Richter, der eine Einladung zu einem nach ISDS-Standard ausgerichteten Trial annimmt, erklärt damit automatisch seine Bereitschaft, streng nach diesem Regelwerk zu richten und niemanden, sei es Hund, Mensch oder Mannschaft, zu bevorzugen.
- Jeder Richter, der offen oder versteckt seine eigenen Ideen verfolgt, wie ein guter Triallauf auszusehen hätte, dient weder der ISDS noch den Teilnehmern.
- Richter müssen alle Läufe komplett bis zu ihrer Vollendung, einer etwaigen Aufgabe durch den Handler oder bis zu einer Disqualifikation beurteilen. Dies hat auf den offiziellen Score Sheets zu geschehen.
- Es ist eine Tatsache, dass es nicht immer leicht ist, einen Lauf ALS GANZES zu bewerten. Richter sollten daher immer nach einem Lauf das Score Sheet kritisch betrachten und dann entscheiden, ob sie möglicherweise in einzelnen Aspekten zu streng oder zu nachgiebig waren.
- Während das Trial noch läuft, sollten Richter niemals einzelne Läufe mit Personen außerhalb des Richterwagens diskutieren. Sollte von Dritten ein entsprechender Versuch gemacht werden, ist dieser mit Hinweis auf diese Regel zu unterbinden.
- Richter sind ermächtigt, jeden Lauf zu beenden, wenn die Qualität zu niedrig ist. Dies geschieht im Hinblick auf den Schutz von Hunden und Schafen.
- Ein Lauf beginnt, wenn der Hund das Startkommando für den Outrun erhält oder den Handler für den Outrun verlässt.
- Ein Lauf ist beendet und damit auch die Richtertätigkeit, wenn 1. die Pferchtür hinter den Schafen geschlossen wurde oder 2. der Richter das Single oder ein anderes vorgegebenes Schlusselement akzeptiert hat oder unverzüglich nachdem 3. der Handler aufgegeben hat, 4. eine Disqualifikation oder 5. das Ende der vorgegebenen Zeit angesagt wurde.
- Ein Pfeifkommando ist ebenso zu bewerten wie ein Wortkommando.
- Gutes Handling unter schwierigen Bedingungen muss vom Richter berücksichtigt werden.
- Für alle Aufgaben des Parcours, die nicht in der vorgegebenen Zeit beendet wurden, gibt es keine Punkte.
- Richterentscheidungen sind endgültig, vorausgesetzt sie sind in Einklang mit diesen Regeln zustande gekommen.
Die Aufgaben im Einzelnen
Outrun
- Ab dem Beginn des Laufes bleibt der Handler am Pfosten.
- Der Hund muss nahe dem Handler/Pfosten positioniert sein.
- Es gibt keine Seitenvorgabe beim Outrun.
- Der Hund sollte weder zu gerade noch zu weit laufen.
- Der Hund sollte kein Kommando über das Startkommando hinaus benötigen.
- Für weitere Kommandos werden Punkte abgezogen.
- Kommandos zur Richtungskorrektur, die aus dem Laufen genommen werden, sind weni-ger streng zu bewerten als ein Stopp und ein anschließendes Kommando.
- Ein Hund, der Kommandos zur Richtungskorrektur nicht nimmt, muss strenger bestraft werden als ein Hund, der diese Kommandos annimmt.
- Der Hund sollte nicht stoppen, bis er den Punkt der Balance erreicht hat. Der Punkt der Balance ist dort, von wo aus er die Schafe in gerader Richtung auf das erste Hindernis hin anbewegt.
- Wenn ein Hund auf dem Outrun anhält, so ist dies ein ernsterer Fehler als wenn er nach einem Kommando zur Richtungskorrektur weiterläuft und Richter sollten entsprechend werten.
- Der Hund sollte nicht die ideale Linie verlassen und hinein ziehen.
- Ein guter Outrun sollte der Außenlinie einer Birnenhälfte entsprechen, wobei das stumpfe Ende der Birne am Feldende bei den Schafen liegen sollte.
- Der Hund sollte so weit hinter den Schafen anhalten, dass er sie nicht beunruhigt.
- Für einen gekreuzten Outrun ist ein Minimum von 80% der möglichen Punkte zu ziehen. Darüber hinaus müssen Punkte für gegebene Kommandos gezogen werden.
- Der perfekte Outrun sollte ganz ohne Kommandos beendet werden. Für etwaige Kom-mandos werden Punkte gezogen. Die Anzahl dieser Punkte hängt davon ab, wie schwerwiegend der Richter den Fehler einschätzt.
- Das Ende des Outruns hängt von der Position der Schafe ab. Wenn die Schafe den vorgesehenen Platz am Pfosten verlassen haben, so sollte der Outrun an dem Punkt enden, von dem aus der Hund die Schafe in gerader Linie zum ersten Hindernis bringen kann. Das kann dazu führen, dass der Hund bereits an der Seite des Outruns stoppen muss, wenn die Schafe auf ihn zu laufen. Es kann aber auch dazu führen, dass der Hund weit am Pfosten vorbei laufen muss, wenn die Schafe in die andere Richtung weg laufen.
Lift
- Am Ende des Outruns kann der Hund anhalten oder lediglich verlangsamen.
- Die Annäherung an die Schafe sollte ruhig, vorsichtig und gleichmäßig sein.
- Auf selbstsichere und ruhige Weise soll der Hund die Kontrolle über die Schafe übernehmen.
- Der Hund sollte weder hastig auf die Schafe zukommen und sie erschrecken noch zögerlich zurückbleiben und zahlreiche Kommandos benötigen, um die Schafe anzubewegen.
- Der Lift sollte ruhig und balanciert so stattfinden, dass die Schafe direkt auf das erste Hindernis zu bewegt werden.
- Richter sollten ihre persönliche Erfahrung mit Schafen und Hunden einbringen, um zu entscheiden, ob ein Lift die Schafe unnötig erschreckt hat. Punkte sind entsprechend zu ziehen.
- An diesem Punkt des Trials werden Punkte für exzessive Kommandos, Langsamkeit etc. gezogen.
Fetch
- Die Schafe müssen in einem gleichmäßigen, ruhigen Tempo auf gerader Linie von der Stelle, an der der Lift stattgefunden hat, zunächst zum ersten Tor und von dort auf ebenfalls gerader Linie zum Handler/Startpfosten gebracht werden. Wenn die Schafe von der Linie abkommen, sollten sie so schnell, wie es praktisch möglich ist, auf diese zurück gebracht werden.
- Der Hund soll weder eilen noch die Schafe überflankieren. Überflankieren bedeutet, dass der Hund zu weit flankiert, die Schafe damit quer zur Laufrichtung wendet und dadurch eine Zick-Zack-Bewegung verursacht.
- Der Hund sollte nur wenige Kommandos benötigen. Wann immer die Schafe von der Linie abkommen, wird er danach beurteilt, wie sicher er sie kontrollieren kann und wie schnell er auf alle Kommandos reagiert.
- Erneute Versuche, das Tor zu treffen, nachdem die Schafe die Linie des Tores passiert haben, sind NICHT erlaubt.
- Wenn die Schafe von der Linie abgekommen sind und/oder das Tor verpasst wurde, muss der Punktabzug alle zugrundeliegenden Umstände wiederspiegeln. Dies gilt insbesondere für die Fehleranteile des Hundes und/oder des Handlers. Beides kann die Ursache für Punktabzug sein. Wenn die Schafe fügsam und einfach sind, sollte der Punktabzug höher ausfallen als wenn die Schafe schwierig sind und daher Abweichungen verursachen, die vom Hund nicht vermieden werden können.
- Wenn ein Tor verpasst wurde, sollte ein Minimum von einem Punkt pro Schaf abgezogen werden, aber es steht in der Verantwortung des Richters, alle ursächlichen Umstände mit in Betracht zu ziehen und Punktabzüge entsprechend anzupassen.
- Sofern der Parcours nicht anders strukturiert ist, sollen die Schafe am Ende des Fetches um den Pfosten und damit hinter dem Handler herum getrieben werden. Dies sollte so eng geschehen wie es praktikabel ist. Der gesamte Turn sollte ruhig und gleichmäßig sein.
Treiben
- Das Treiben kann sowohl nach links als auch nach rechts verlaufen. Dies richtet sich nach den Geländegegebenheiten und dem Parcoursaufbau.
- Der erste Treibschenkel beginnt, unmittelbar nachdem die Schafe hinter dem Handler den Pfosten passiert haben.
- Wenn die Schafe das erste Treibtor durchquert haben, sollten sie sofort auf eine gerade Linie hin zum zweiten Treibtor gewendet werden. Wenn sie dieses durchquert haben, sollten sie so sauber wie möglich gewendet werden auf eine gerade Linie in den Sheddingring.
- Es ist wichtig, dass der letzte Treibschenkel in einer geraden Linie zum Sheddingring verläuft. In der Regel liegt dieser so, dass es auch die direkteste Linie ist.
- Der Hund soll deutlich zeigen, dass er die Fähigkeit hat, Schafe ruhig und ohne exzessive Kommandos zu treiben.
- Die Schafe sollen zwischen den Toren auf geraden Linien laufen, praxisnah mögliche enge Turns an Pfosten und Toren werden erwartet. Wenn die Schafe von der Linie abkommen, sollten sie so schnell wie es praktisch möglich ist, auf diese zurück gebracht werden.
- Wie auch beim Fetch dienen die Tore sowohl als Aufgaben, die erfüllt werden müssen, als auch zur Orientierung beim Ausrichten der Schafe.
- Während des Treibens sollen die Schafe in ruhiger Bewegung gehalten werden. Übermäßige Geschwindigkeitsausbrüche und anschließendes Anhalten sind nicht erwünscht und müssen entsprechend bestraft werden.
- Wenn ein Tor verpasst wurde, sollte ein Minimum von einem Punkt pro Schaf abgezogen werden, aber es steht in der Verantwortung des Richters, alle ursächlichen Umstände mit in Betracht zu ziehen und Punktabzüge entsprechend anzupassen.
- Erneute Versuche, ein Tor zu treffen, nachdem die Schafe die Linie des Tores passiert haben, sind NICHT erlaubt.
- Der Handler bleibt am Pfosten, bis das erste Schaf im Sheddingring ist.
- Das Treiben endet, wenn ALLE Schafe im Ring sind.
Shedding
- Zwei unmarkierte Schafe sind im Ring abzutrennen.
- Ein erfolgreiches Shedding erfordert das Sortieren der Schafe im Ring durch Hund und Handler, um die beste Position dafür zu finden, dass der Hund die betreffenden Schafe abtrennen kann. Nachdem die Schafe passend gestellt wurden, sollte der Hund entschlossen in die Lücke kommen.
- Damit der Shed erfolgreich beendet und vom Richter anerkannt werden kann, muss der Hund die zwei unmarkierten Schafe innerhalb des Ringes abtrennen und sie sichtbar unter Kontrolle halten. Dies kann dann innerhalb oder außerhalb des Ringes sein.
- Der wesentliche Aspekt bei dieser Aufgabe ist die Fähigkeit des Hundes, die zwei unmarkierten Schafe vom Rest der Gruppe abzutrennen und von ihm weg zu halten.
- Es ist nicht notwendig, dass der Hund in der Lücke bis zum Handler kommt.
- Der Hund muss zeigen, dass er die Schafe abtrennen und kontrollieren kann. Die Schafe müssen nicht weggetrieben werden.
Pferchen
- Nach dem erfolgreichen Shed vereint der Hund beide Schafgruppen wieder. Dies hat nicht notwendigerweise im Ring zu geschehen, sondern wo immer es praktisch ist und sich bei fachmännischer Durchführung ergibt. Der Handler geht zum Pferch und überlässt es dem Hund, die Schafe zum Pferch zu bringen.
- Es ist dem Handler verboten, dem Hund zu helfen, die Schafe vom Sheddingring zum Pferch zu treiben.
- Der Handler steht während des Pferchens an der Pferchtür und hält das Seil. Er darf das Seil nicht loslassen, außer es ist notwendig, erneut zu shedden (Einpferchen nur eines Teiles der Schafgruppe).
- Es ist Aufgabe des Hundes, die Schafe in die bestmögliche Position zu manövrieren, um ein erfolgreiches Einpferchen zu ermöglichen.
- Der Handler darf die Tür weder dazu benutzen, die Schafe in den Pferch zu hebeln noch darf er die Schafe mit dieser berühren. Beides führt zu Punktabzug.
- Der Handler muss das Tor komplett geschlossen haben, bevor die Zeit abgelaufen ist bzw. er die Schafe wieder aus dem Pferch lässt.
- Nach dem Auspferchen schließt der Handler das Tor und befestigt es wieder mit dem Seil. Versäumnisse sind mit Punktabzug zu bestrafen.
Single
- Die Bewertung des Single beginnt in dem Moment, wo die Schafe den Pferch verlassen.
- Der Handler geht zum Sheddingring und überlässt es seinem Hund, die Schafe vom Pferch in den Ring zu bringen.
- Eines der beiden markierten Schafe wird innerhalb des Ringes abgetrennt und anschließend innerhalb oder außerhalb des Ringes von den anderen weg getrieben, bis der Richter seine Zufriedenheit signalisiert.
- Es ist dem Handler verboten, dem Hund beim Weghalten oder Wegtreiben zu helfen, dies selbst zu tun oder das Schaf in Richtung Hund zu drängen.
- Das Single ist beendet, wenn der Hund das Schaf zur Zufriedenheit des Richters weggetrieben und dieser ein entsprechendes Zeichen gegeben hat.
- Genau wie beim Shed soll der Hund und nicht der Handler in die Lücke kommen und das einzelne Schaf abtrennen.
- Es gibt viel zu viele Handler, die das Schaf selbst abtrennen, während der Hund im Hintergrund liegt und die Rolle eines beinahe unbeteiligten Zuschauers übernimmt. Das sollte entsprechend mit Punktabzug bestraft werden.
- Die größte Hilfe, die der Handler seinem Hund geben kann, ist, aus dem Weg zu gehen und seinem Hund den nötigen Raum zu geben, damit dieser sein Können, ein einzelnes Schaf abzutrennen und zu halten, beweisen kann.
- Es ist entscheidend, dass der Hund in der Lage ist, das einzelne Schaf von den anderen getrennt zu halten, und der Richter sollte seine Zustimmung nicht eher geben, bis der Hund gründlich getestet wurde und diese Fähigkeit bewiesen hat.
- Richter sollten das Verhalten des Schafes mit in Betracht ziehen, wenn sie entscheiden, ob das Single erfolgreich war oder nicht.
Punktebewertung
Für Aufgaben, die nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit beendet wurden, werden keine Punkte vergeben.
Outrun (20), Lift (10), Fetch (20), Drive (30), Shed (10), Pen (10), Single (10)
Gesamt: 110 Punkte
Zeitbegrenzung
Die Zeitbegrenzung für einen vollen National Course liegt bei 15 Minuten.
Verhaltenskodex auf Trials
Course Director
- Wann immer jemand vom CD oder dem Trialkomitee dazu bestimmt wurde, den CD zu vertreten, übernimmt dieser Vertreter automatisch die weiter unten beschriebenen Pflichten.
- Der CD soll Teilnehmer in der vom Programm vorgegeben Reihenfolge aufrufen, es sei denn, er wurde vom TK anders angewiesen.
- Der CD ist dafür verantwortlich, dass die Schafe rechtzeitig und korrekt an den Stellpfosten gebracht werden. Er gibt die Anweisung für das Abräumen der Schafe nach einem Lauf.
- Auf Wunsch eines Teilnehmers soll der CD diesem vor seinem Start den Parcours erklären.
- Sobald der Lauf begonnen hat, darf der CD nicht mit dem Teilnehmer in Kontakt treten, es sei denn, er wird vom Richter dazu aufgefordert oder der Teilnehmer möchte die Aufmerksamkeit des Richters auf ein krankes Schaf lenken.
- Wenn der CD den Eindruck hat, dass ein Teilnehmer aus irgendeinem Grund beim Schafestellen benachteiligt wurde, oder wenn er den Eindruck hat, dass es Zeit wird, einen Teilnehmer zur Aufgabe zu bewegen, ist er berechtigt, den Richter darauf anzusprechen, damit dieser den Fall entscheidet.
- Der CD muss sich während des gesamten Trials zur Verfügung halten, um Teilnehmern mögliche Anweisungen der Richter übermitteln zu können.
- Der CD ist stets dafür verantwortlich, dass der Parcours frei ist, und er hat zu gewährleisten, dass Teilnehmer und ihre Hunde nicht während ihres Laufes von außen beeinflusst werden.
Teilnehmer
- Teilnehmer dürfen ihre Hunde weder vor noch während eines Trials mit auf das Trialfeld nehmen. Kein Teilnehmer darf seine Hunde vor einem Wettbewerb an den Trialschafen arbeiten lassen.
- Vor dem Trial dürfen Handler ohne ihre Hunde das Trialfeld besichtigen.
- Kein Hund, der an einer infektiösen Erkrankung leidet, darf auf das Gelände des Trials gebracht werden.
- Teilnehmer müssen sicherstellen, dass ihre Hunde in gutem Gesundheitszustand und fit genug sind, um am Trial teilzunehmen. Sollte es irgendwelche Zweifel geben, so dürfen sie nicht ohne tierärztliche Untersuchung und entsprechende Bescheinigung starten.
- Sollte das Trialkomitee weitere Bedenken haben, kann es eine weitere tierärztliche Meinung einholen.
- Ein Hund darf nichts tragen oder an sich befestigt haben, was seine Leistung in irgendeiner Weise positiv beeinflussen könnte.
- Es ist verboten, Hunde zu färben.
- Ein Teilnehmer, dessen Hündin läufig ist, muss den Veranstalter (Anmerkung ABCD e.V.: in Deutschland den Course Director bzw. Richter) vor dem Beginn des Trials davon in Kenntnis setzen. Bei Mehrtagestrials muss dies spätestens am Morgen des Starttages geschehen.
- Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Hunde ständig unter Kontrolle zu haben. Jeder Hund oder Teilnehmer, der den Lauf eines anderen Teilnehmers in irgendeiner Weise beeinflusst, kann disqualifiziert werden.
- Es ist verboten, Hunden irgendwelche Medikamente oder Drogen zu verabreichen, die ihre Leistung oder ihr Verhalten vor oder während eines Trials beeinflussen könnten (Anmerkung ABCD e.V.: Dopingmittel lt. § 3 TSchG). Davon ausgenommen sind Medikationen, die von einem Tierarzt speziell für einen individuellen Hund verschrieben oder empfohlen wurden.
- Das Trial beginnt zur vom TK festgesetzten Zeit.
- Die Schafe sollen so ausgesucht und zusammengestellt werden, dass soweit irgend möglich jeder Teilnehmer dieselbe Art von Schafen bekommt.
- Veranstalter oder CD müssen vor einem Start davon in Kenntnis gesetzt werden, wenn ein gemeldeter Reservehund zum Einsatz kommen soll. Geschieht dies nicht, erfolgt die Disqualifikation.
- Jeder Teilnehmer muss bereit sein, wenn er aufgerufen wird. Reagiert er nicht, verfällt sein Lauf, und er wird disqualifiziert.
- Teilnehmer sollten beachten, dass auch wenn die Reihenfolge streng beachtet wird, keine genauen Zeitvorgaben gemacht werden können.
- Teilnehmer, die eine Frage haben, müssen sich diese vom CD vor ihrem Lauf beantworten lassen. Danach sind keine Fragen mehr zulässig.
- Beginnt ein Teilnehmer seinen Lauf, wird davon ausgegangen, dass er den Parcours mit allen Details kennt.
- Mit dem Start begibt sich der Teilnehmer in die Hände des Richters.
- Jeder Teilnehmer, der in irgendeiner Form Hilfe während seines Laufes erhält, wird disqualifiziert.
- Die Berührung eines Schafes führt zur Disqualifikation.
- Falls er nicht bereits vorher vom Richter abgerufen wurde, geschieht dies beim Ablauf der vorgegebenen Zeit. In letzterem Fall bleiben die bis dahin erreichten Punkte erhalten.
- Sobald das Signal ertönt, bricht der Handler die Arbeit sofort ab, sammelt die Schafe ein und bringt sie zum Ruhepferch.
- Jeder Teilnehmer, der aufgibt oder den Parcours ohne Zustimmung des Richters verlässt, verliert alle Punkte.
- Jeder Teilnehmer an der Qualifikation zum Supreme International darf aufgeben, aber nur mit der Zustimmung der Richter. In diesem Fall zählen die bis dahin erreichten Punkte noch für die Teamwertung.
- Richterentscheidungen sind endgültig, vorausgesetzt sie sind in Einklang mit den vorliegenden Regeln zustande gekommen.
- Jeder Teilnehmer, der eine Frage zur Veröffentlichung der Punkte hat, soll sich unverzüglich an den Veranstalter wenden.
- Von allen Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich den höchstmöglichen Ansprüchen an Anstand und Benehmen auf einem Trial unterwerfen. Jegliches Fehlverhalten oder jegliche Beschimpfung wird vom TK untersucht und an den Vorstand weitergeleitet.
- Es ist Teilnehmern oder etwaigen Beauftragten verboten, sich an den Richter zu wenden mit dem Versuch, die Punktevergabe zu diskutieren oder zu beeinflussen. Solch ein Versuch ist ein grobes Fehlverhalten und führt zwangsläufig zu einer Untersuchung.
Re-Runs
- Der Richter kann den CD jederzeit anweisen, einen Lauf zu unterbrechen, und einen Re-Run (Wiederholungslauf) anordnen, wenn er dies für gerechtfertigt hält. Der Re-Run beginnt an der Stelle, an der der ursprüngliche Lauf unterbrochen wurde, und die Punkte, die vor der Unterbrechung erzielt wurden, bleiben erhalten.
- Im Falle eines Re-Runs aufgrund einer falschen Schafanzahl, falscher Schafmarkierungen oder weil mindestens ein Schaf nicht fit ist, soll der Richter entscheiden, ob der Lauf ganz von vorn oder von welcher Stelle er beginnen soll.) Wird entschieden, dass der Re-Run an einer anderen Stelle als am Anfang beginnen soll, so bleiben die Punkte, die bis zu dieser Stelle erzielt wurden, erhalten. (Anmerkung ABCD e.V.: Auch die Zeit wird an dieser Stelle gestoppt. Der Re-Run beginnt dort, wo der ursprüngliche Lauf unterbrochen wurde. Die bis dahin vergebenen Punkte und die restliche Zeit werden auf den Re-Run übertragen.
- Es liegt im Ermessen des Richters, einen Re-Run zu gewähren auf der Basis dessen, was er beobachtet oder worauf der CD seine Aufmerksamkeit gelenkt hat. Es ist dem Teilnehmer untersagt, Kontakt mit dem Richter aufzunehmen, um einen Re-Run zu erwirken, aber er darf sich an den CD wenden, um auf Unregelmäßigkeiten (z. B. ein krankes Schaf) hinzuweisen.
Disqualifikation
- Der Richter soll sich an den CD wenden, wenn ein Hund disqualifiziert werden soll.
- (…)
- (…)
- Die Selbstverteidigung eines Hundes, der von einem Schaf angegriffen wird, zählt nicht als Biss, es sei denn, seine Reaktion ist unmäßig.
- Sollte ein Hund beißen, muss der Richter den CD unverzüglich informieren, ob der Hund disqualifiziert werden soll oder nicht.
- Ein Teilnehmer, dessen Hund erheblich vom Parcours abweicht, wird disqualifiziert.
- Ein Teilnehmer, der in irgendeiner Form Hilfe von außen erhält, wird disqualifiziert.
- Jeder Hund, der einen anderen Hund oder Teilnehmer während des Laufes in irgendeiner Weise beeinflusst, wird disqualifiziert.
- Ein disqualifizierter Teilnehmer verliert alle Punkte.
Preise
Alle Preise und Anerkennungen auf Wettbewerben der ABCD e.V. werden vergeben vorbehaltlich einer Fehlerkorrektur innerhalb von vier Wochen nach dem Wettbewerb. Jeder entdeckte Fehler wird korrigiert und die Preisverleihung entsprechend angepasst. Alle Trophäen und Preisgelder auf Wettbewerben der ABCD e.V. werden vorbehaltlich dieser Regel vergeben und können zurückgefordert werden. Im Falle einer Rückforderung müssen sie unverzüglich dem Veranstalter ausgehändigt werden.