I. Allgemeines:

Trial-Komitee: Ein Trial-Komitee wird von der jährlich stattfindenden Hauptversammlung gewählt. Das Trial-Komitee hat das Recht, auf Anfrage durch den Veranstalter oder den Richter Entscheidungen über die Interpretation und/oder die Durchführung einer fraglichen Regel zu treffen. Darüber hinaus ist es dafür verantwortlich, Verstöße gegen sportliche Grundprinzipien zu ahnden.

Course Director: Idealerweise sollte bei jedem Trial vom Veranstalter ein Course Director bestellt werden. Seine Aufgabe ist, für einen reibungslosen Ablauf des Trials zu sorgen. Dies beinhaltet im wesentlichen die Betreuung der Teilnehmer. Der Course Director ist Ansprechperson für die Teilnehmer bei allen offenen Fragen des Parcours. Insbesondere sind Beschwerden während des laufenden Wettbewerbes ausschließlich an ihn zu richten, um den Richter vor Ablenkungen aller Art zu bewahren. Der Course Director ist verpflichtet, begründete Beschwerden eines Teilnehmers dem Richter im Anschluß an den gerade stattfindenden Lauf vorzulegen.

Der Course Director sollte die Teilnehmer nach ihrer ausgelosten Reihenfolge ansprechen, bevor sie an der Reihe sind. Hat der Teilnehmer noch eine Frage zum Parcours, kann sie dann beantwortet werden. Nachdem der Lauf begonnen hat, darf der Course Director dem Teilnehmer nicht mehr behilflich sein. Er muß während des gesamten Trials anwesend sein, um dem jeweiligen Teilnehmer etwaige Instruktionen des Richters zu übermitteln.

Ferner ist er dafür verantwortlich, daß der Parcours frei von Hindernissen und für jeden Teilnehmer gleich ist, sowie dafür, daß weder Teilnehmer noch Hunde während des Laufes von außen beeinflußt werden.

Teilnehmer: Jeder Teilnehmer muß bereit sein, wenn er vom Course Director aufgerufen wird. Ist dies nicht der Fall, wird er disqualifiziert und verliert das Anrecht auf seinen Lauf. Besondere Umstände werden vom Course Director in Betracht gezogen. Jeder Teilnehmer, der den Parcours erklärt bekommen oder einen bestimmten Punkt geklärt haben möchte, muß den Course Director fragen, bevor er seinen Lauf beginnt. Danach können keine Fragen mehr beantwortet werden. Schickt ein Teilnehmer seinen Hund, kann davon ausgegangen werden, daß er mit dem Parcours in allen Einzelheiten vertraut ist.

Sobald ein Teilnehmer seinen Lauf begonnen hat, ist er ausschließlich in den Händen des Richters.

Ein Teilnehmer, der in irgendeiner Form Hilfe erhält, wird disqualifiziert.

Falls er nicht vorher schon aus irgendeinem Grund auf die Instruktionen des Richters hin abgerufen wurde, wird ein Teilnehmer nach Ablauf des Zeitlimits abgerufen. In diesem Fall bleiben die bis dahin erreichten Punkte bestehen.

Beim Läuten der Glocke muß der Teilnehmer unverzüglich seinen Lauf abbrechen und stattdessen die Schafe sammeln und sie vom Feld entfernen.

Jeder Teilnehmer, der aufgibt oder der das Feld ohne die Erlaubnis des Richters verläßt, verliert alle Punkte. Ausnahmen von dieser Regel sind zulässig, müssen jedoch bei der Parcoursbesprechung bekannt gemacht werden.

Alle Teilnehmer sollen ihre Hunde jederzeit unter Kontrolle haben. Jeder Hund oder dessen Besitzer, der einen anderen Hund oder Teilnehmer während dessen Laufes stört, wird disqualifiziert.

Teilnehmer oder andere Personen dürfen ihre Hunde weder vor noch während des Wettkampfes auf das Trialgelände lassen. Ferner sollen sie ihre Hunde nicht vor einem Trial an den Trial-Schafen arbeiten.

Handler dürfen den Parcours ohne ihre Hunde besichtigen, bevor das Trial beginnt.

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II. Parcours (National Championship Standard):

Gathering 360 Meter (400 yards): Beim Outrun darf der Hund auf beliebiger Seite geschickt werden.
Der gerade Fetch vom Lift zum Handler soll durch ein mittig stehendes, 6,30 m (7 yards) breites Tor, das in einer Entfernung von 135 m (150 yards) vom Handler steht, führen. Nach Überschreiten der Linie des Tores ist kein erneuter Versuch erlaubt, das Tor zu treffen. Der Handler bleibt die ganze Zeit am Pfosten. Am Ende des Fetchs läßt er die Schafe hinter sich passieren.

Driving: Der Handler steht am Pfosten und dirigiert seinen Hund, um die Schafe 400 m (450 yards) weit über einen dreieckigen Kurs durch zwei Tore (ebenfalls 6,30 m breit) hindurch zu treiben. Auch beim Treiben ist nach Überschreiten der gedachten Linie entlang der Treibtore kein erneuter Versuch erlaubt, das Tor zu treffen. Das Treiben endet, wenn die Schafe den Shedding Ring betreten.

Der Handler bleibt am Pfosten, bis die Schafe in den Shedding Ring kommen.

Für den Fall, daß nur ein kurzer Parcours mit einem Fetch von unter 360 Metern zur Verfügung steht, wird die Treibstrecke, wenn möglich und praktisch durchführbar, so verlängert, daß die Gesamtlänge des Fetch und Drive 750 Meter (850 yards) beträgt.

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Shedding: Der Shedding Ring hat einen Durchmesser von 36 Metern (40 yards). In der Regel werden 2 unmarkierte Schafe im Ring abgetrennt, wenn dies nicht vom Veranstalter anders vorgegeben wird. Der Hund muß die abgetrennten Schafe vollkommen kontrollieren (innerhalb oder außerhalb des Ringes), andernfalls kann das Shedding nicht als zufriedenstellend angesehen werden. Anschließend sollen die Schafe wieder zusammengebracht werden, bevor der Handler zum Pferch weitergeht.

Pen: Der Pferch ist ca. 2,4 m (8 feet) breit und 2,7 m (9 feet) lang mit einem entsprechend 2,4 m breiten Tor, an dem ein 1,8 m (6 feet) langes Seil befestigt ist. Nach beendetem Shedding muß der Handler zum Pferch weitergehen. Es bleibt dem Hund überlassen, die Schafe vom Ring zum Pferch zu bringen. Es ist dem Handler verboten, die Schafe mit dem Hund zusammen zum Pferch zu treiben. Der Handler bleibt am Tor und darf das Seil nicht loslassen, es sei denn, es muß noch einmal gesheddet werden. Es ist die Aufgabe des Hundes, die Schafe in den Pferch zu arbeiten. Der Handler schließt das Tor. Nachdem die Schafe wieder entlassen sind, muß der Handler das Tor erneut schließen und befestigen.

Single: Der Handler geht vom Pferch aus zum Shedding Ring und überläßt es dem Hund, die Schafe dorthin zu bringen. Eines von zwei markierten Schafen wird innerhalb des Ringes abgetrennt und anschließend bis zur Zufriedenheit des Richters vom Hund gehalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Schaf sich zu diesem Zeitpunkt innerhalb oder außerhalb des Ringes befindet. Es ist ausdrücklich verboten, dem Hund beim Weghalten zu helfen, zu versuchen, das Schaf selbst wegzutreiben oder es auf den Hund zuzutreiben.

Allgemeines: Für Aufgaben, die nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitlimits beendet wurden, können keine Punkte vergeben werden.

Ist eine Aufgabe nicht erfüllt worden, so darf nicht mit der nächsten begonnen werden. Verstößt ein Handler gegen diese Regel, so kann er für die weiteren Aufgaben keine Punkte bekommen.

Bei Punktegleichstand wird die Plazierung nach den Punkten für Outrun, Lift und Fetch entschieden.

Re-Run: Der Richter kann den Course Director beauftragen, einen Hund an irgendeinem Punkt seines Laufes anzuhalten und einen Re-Run anzuordnen, wenn er meint, daß die Umstände dies erfordern. Die Zeit wird gestoppt. Der Re-Run beginnt dort, wo der eigentliche Lauf unterbrochen wurde. Die bis dahin vergebenen Punkte und die restliche Zeit bleiben bestehen.

Entscheidet der Richter, daß er einen Re-Run aufgrund einer falschen Anzahl von Schafen, falsch markierter Schafe oder kranker Schafe anordnen will, kann er auch entscheiden, von wo an der Re-Run beginnen soll. Falls er in diesem Fall einen anderen Zeitpunkt als den Beginn bestimmt, bleiben auch hier die Punkte des eigentlichen Laufes bis zu diesem Punkt bestehen.

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Abschlußbemerkungen: Die Trial-Regeln geben einen bindenden Rahmen, wie ein offenes Trial zu richten sei. Jeder Richter eines Trials der ABCD muß diese Regeln kennen.

Jeder Richter, der eine Einladung zu einem Trial der ABCD annimmt, versichert damit gleichzeitig, daß er strikt nach diesen Regeln richten wird und daß er keinen Hund oder Handler bevorzugen oder benachteiligen wird.

Die Teilnehmer der offenen Klasse sollten mit den Trial-Regeln vertraut sein. Mit der Teilnahme an einem solchen Trial der ABCD werden diese Regeln als bindend akzeptiert.

Kein Hund, der ungeeignet, blind oder lahm ist oder der an einer ansteckenden Erkrankung leidet, darf an den Start gebracht werden.

Kein Hund im Wettbewerb darf irgendwelche Hilfsmittel an sich tragen, die seine Leistung verbessern könnten.

Es ist verboten, einen Hund zu färben.

Jeder Teilnehmer, dessen Hündin läufig ist, muß den Veranstalter am Wettkampftag davon in Kenntnis setzen. Sie darf weder an diesem noch an vorhergegangenen Tagen auf dem Trialgelände gewesen sein.

Plazierung: Alle Plazierungen, die auf einem Trial der ABCD vorgenommen werden, können innerhalb von 4 Wochen danach korrigiert werden, sollte es zu einem irrtümlichen Fehler gekommen sein. Alle Preise werden unter dieser Bedingung ausgegeben und können zurückgerufen werden. Falls dies der Fall sein sollte, sind sie unverzüglich an die ABCD zurückzugeben.

Verletzung der Regeln: Die Verletzung der Trial-Regeln zur Erlangung eines unlauteren Vorteils wird mit Disqualifikation bestraft. Unsportliches Verhalten kann mit Disqualifikation sowie einer Sperre geahndet werden. Insbesondere fällt hierunter Mißhandlung eines Hundes sowie Verächtlichmachung von Teilnehmern, Richtern oder Veranstaltern. Um unsportliches Verhalten anzuzeigen, muß von einem Teilnehmer oder einem Zuschauer offiziell Protest unter Hinterlegung von 10 € beim Veranstalter oder beim Trial-Komitee direkt eingelegt werden. Wird der Protest vom Trial-Komitee als berechtigt anerkannt, wird das Geld zurückgezahlt. Sind nicht mindestens drei Mitglieder des Trial-Komitees anwesend, muß der Sachverhalt aufgenommen und dem Trial-Komitee schriftlich zur Entscheidung vorgelegt werden.

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III. Richtlinien für Richter

Outrun: Der Hund darf auf dem Outrun, wenn dies nicht explizit anders vorgegeben ist, nach beliebiger Seite geschickt werden. Der Hund muß nahe beim Handler so positioniert werden, daß dem Richter die beabsichtigte Richtung erkennbar ist. Jedes Überschreiten der gedachten Linie zwischen Feldgrenze, Startpfosten und Schafen bedeutet Kreuzen des Outruns.

Er sollte nicht zu gerade oder zu weit laufen und sollte auf seinem Weg keine Kommandos benötigen und auch keine erhalten. Gegebene Kommandos werden, wie später näher erläutert, durch Punktabzug bestraft werden. Ein Kommando mit der Pfeife wird wie ein gesprochenes Kommando betrachtet.

Wenn ein Hund den Outrun kreuzt, muß mindestens die Hälfte der Punkte für den Outrun abgezogen werden. Zusätzlich werden Punkte für weitere Kommandos abgezogen.

Der perfekte Outrun sollte ohne jegliche Kommandos beendet werden. Punkte werden für jedes gegebene Kommando gezogen. Der Punktverlust hängt von der Ansicht des Richters über die Schwere der Fehler ab. Der Hund sollte nicht anhalten und nicht hineinkommen.

Es ist ersichtlich schlimmer, wenn ein Hund auf dem Outrun zur Korrektur angehalten werden muß, als wenn er ein Korrekturkommando im Laufen annimmt, und der Richter sollte dementsprechend reagieren.

Ein guter Outrun sollte die Form einer Seite einer Birne haben, wobei das breite Ende der Birne am Ende des Feldes bei den Schafen ist. Der Hund sollte weit genug von den Schafen entfernt hereinkommen, um diese nicht zu beunruhigen.

Wo der Outrun zu Ende ist, hängt von der aktuellen Position der Schafe ab. Wenn die Schafe ihren vorgesehenen Platz am Pfosten verlassen haben, sollte der Outrun an dem Punkt enden, an dem der Hund den Schafen so gegenübersteht, daß er sie in einer geraden Linie zum ersten Hindernis beim Lift anbewegt. Das bedeutet, daß, wenn die Schafe den Pfosten verlassen haben, der Hund den Outrun beendet, wenn er ihren Köpfen gegenüber steht. Dies kann es notwendig machen, daß der Hund an der Seite seines Outruns stoppen muß, wenn die Schafe auf ihn zukommen, und es kann andererseits bedeuten, daß er einen langen Weg vom Pfosten weg laufen muß, wenn die Schafe in der derselben Richtung wie er selbst vom Pfosten weglaufen.

Wenn die Schafe am Pfosten bleiben, endet der Outrun, wenn der Hund hinter ihnen ist und in einer Linie mit seinem Handler. Der Hund muß gegenüber in der Position sein, die ihm das gerade Treiben zum ersten Hindernis erlaubt.

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Lift: Am Ende des Outruns sollte die Annäherung des Hundes weich, vorsichtig und ruhig sein. Dabei ist es gleichgültig, ob er nun vollständig angehalten hat oder nur langsamer wurde. Das Hauptziel des Liftes ist es, die Schafe in einer sicheren und ruhigen Weise unter Kontrolle zu bekommen, ohne sie zu beunruhigen.

Der Hund sollte nicht heranrauschen und dadurch die Schafe erschrecken, er sollte aber auch nicht zurückbleiben und zahlreiche weitere Kommandos benötigen, um die Schafe in Bewegung zu bekommen. In dieser Phase des Trials sollte der Richter für übermäßig viele Kommandos, Langsamkeit, etc. Punkte ziehen.

Außerdem müssen Richter ihr persönliches Wissen über Schafe und Hunde benutzen, um zu entscheiden, ob ein Lift die Schafe beunruhigt hat und ihn entsprechend bewerten.

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Fetch: Die Schafe sollten in gleichmäßiger Geschwindigkeit und in einer geraden Linie vom Punkt ihrer Aufnahme zum ersten Hindernis und von dort aus zum Handler gebracht werden.

Der Hund sollte nicht zu eilig werden und seine Schafe nicht überflankieren (dies bedeutet, daß er nicht zu weit von einer zur anderen Seite laufen und damit die Schafe über den Parcours hin und her treiben sollte, so daß sie in Zickzackbewegungen laufen).

Er sollte wenige, wenn überhaupt, Kommandos benötigen. Wenn die Schafe sich von der richtigen Linie entfernen, wird das Können des Hundes an seiner Kontrolle über sie und an seiner sofortigen Reaktion auf alle Kommandos bemessen.

Wenn die Tore verfehlt werden, oder die Schafe "off line" geraten, muß der Punktabzug alle Umstände widerspiegeln, speziell die Summe der Fehler, die dem Hund und/oder dem Handler anzulasten sind. Beides können Ursachen für Punktabzug sein. Wenn die Schafe fügsam sind und Fehler gemacht werden, sollte der Punktabzug schärfer sein, als wenn die Schafe schwierig sind und dadurch zu Abweichungen neigen, die der Hund nicht verhindern kann.

Wenn ein Tor verfehlt wird, sollten pro Schaf mindestens ein halber Punkt abgezogen werden, aber die Richter sollten alle relevanten Umstände in Betracht ziehen, die zum Verfehlen des Tores führten. Die Punktabzüge werden dementsprechend angepaßt.

Die Schafe sollten hinter dem Handler so dicht wie möglich am Pfosten passieren. Die ganze Arbeit sollte in einer ruhigen und gleichmäßigen Weise erfolgen.

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Driving: Der "Drive" verläuft in dreieckiger Form und kann von links nach rechts, bzw. von rechts nach links erfolgen - je nach Aufbau des Parcours, bzw. nach Beschluß des Veranstalters oder des Trial-Komitees.

Der erste Teil des Dreiecks beginnt direkt, nachdem die Schafe hinter dem Handler herumgekommen sind, und sie sollten in einer geraden Linie zum ersten Treibtor laufen. Das Treiben führt auf geraden Linien vom Pfosten durch die Mitte des Treibtores (6,30m breit), zur Mitte des Quertreibtores (6,30m breit) und von dort aus auf die Mitte des Shedding Ringes zu.

Nachdem die Schafe das Tor passiert haben, sollten sie sofort auf eine direkte Linie quer über den Parcours zum zweiten Treibtor gewendet werden.

Wenn sie durch dieses Tor gekommen sind, sollten sie so sauber wie möglich auf eine gerade Linie zum Shedding Ring gewendet werden.

Es ist wichtig, daß der letzte Teil des Dreiecks eine gerade Linie zur Mitte des Shedding Ringes ist, der normalerweise so gelegen ist, daß dies auch die direkte Linie ist. Der Hund sollte sichtbar zeigen, daß er gleichmäßig ohne übermäßige Kommandos treiben kann. Ordentliche Wendungen an Pfosten und Toren werden erwartet.

Gutes Handling in schwierigen Situationen wird vom Richter berücksichtigt.

Wie beim Fetch dienen die Tore der Ausrichtung der Schafe.

Während des Drive sollten die Schafe in sanfter Bewegung gehalten werden - übertriebene Geschwindigkeitsausbrüche und nachfolgendes Stoppen sind nicht erwünscht und sollten bestraft werden. Wenn ein Tor verfehlt wird, sollte mindestens ein halber Punkt pro Schaf abgezogen werden, aber der Richtes sollte alle für das Verfehlen des Tores relevanten Umstände berücksichtigen und ihre Abzüge entsprechend vornehmen.

Der Handler darf den Pfosten nicht verlassen, bevor alle Schafe im Shedding Ring angekommen sind.

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Shedding: Ein erfolgreiches Shedding erfordert das Sortieren der Schafe durch Hund und Handler, um die beste Position dafür zu finden, daß der Hund die betreffenden Schafe abtrennen kann. Nachdem die Schafe passend gestellt wurden, sollte der Hund entschieden in die Lücke kommen und die abzutrennenden Schafe sichtbar unter Kontrolle halten, ehe das Shedding als zufriedenstellend durchgeführt gelten kann. Während der Hund in die Lücke kommt, müssen die Schafe, die abgesondert werden, innerhalb des Ringes sein. Der wichtige Aspekt bei dieser Aufgabe liegt darin, daß der Hund in der Lage ist, Schafe von der Herde abzutrennen und von dieser entfernt zu halten. Es spielt keine Rolle, ob die Schafe nach Abtrennung im Ring dann außerhalb desselben gehalten werden.

Der Hund muß in voller Kontrolle der abgetrennten Schafe sein, andernfalls kann das Shedding nicht als zufriedenstellend bewertet werden und muß mit entsprechendem Punktabzug geahndet werden. Das "ideale" Shedding findet statt, wenn der Hund auf entsprechendes Kommando auf den Handler zu kommt, d.h. die Schafe, die abzutrennen sind, quasi von den anderen "abschneidet" und sie von den anderen weg hält. Das Shedding ist vollendet, wenn der Hund auf Kommando hereingekommen ist und die Schafe unter Kontrolle hat. Es ist dagegen nicht nötig, daß der Hund durch die Lücke bis zum Handler kommt.

Für den Fall, daß eine bestimmte Anzahl markierter Schafe abgetrennt werden sollen (beispielsweise in einem Finale), und eines dieser Schafe zu bereits abgetrennten Schafen läuft, müssen diese wieder in den Ring gebracht werden und erneut gesheddet werden.

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Pen: Nach Vollendung des Sheds sollte der Handler seine Schafe auf praktische und handwerklich gute Art wieder zusammenbringen. Es spielt keine Rolle, ob die abgetrennten Schafe zurück zu den anderen gebracht werden oder umgekehrt.

Der Pferch ist 8 x 9 ft (2,40 x 2,70 m) groß mit einem Tor, das mit einem Strick von 6 ft (1,80 m) gesichert wird. Nach dem Beenden des Shedding muß der Handler zum Pferch vorgehen, währen der Hund die Schafe zum Pferch zu bringen hat. Es ist dem Handler verboten, dem Hund beim Treiben der Schafe zum Pferch zu helfen.

Der Handler soll dann am Tor des Pferchs stehen und den Strick halten, den er nicht mehr loslassen darf. Es ist allein Aufgabe des Hundes, die Schafe in den Pferch zu treiben. Der Handler schließt dann das Tor. Die einzige Ausnahme, bei der der Handler den Pferch verlassen darf, ist wenn abgetrennte Schafe gepfercht werden sollen und diese sich wieder mit den übrigen vermischt haben, so daß ein erneutes Shedding erforderlich wird.

Nachdem die Schafe den Pferch wieder verlassen haben, hat der Handler das Tor erst wieder zu schließen und mit dem Strick zu sichern. Er wird mit Punktabzug bestraft, wenn er vergißt, das Tor zu verschließen.

Alle diese Punkte müssen beachtet werden, und jeder Fehlversuch zu pferchen wird mit Punktabzug bestraft.

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Single: Der Handler soll zum Shedding Ring vorgehen. Er überläßt es dem Hund, die Schafe in den Ring zu bringen.

Eines von zwei markierten Schafen muß innerhalb des Ringes abgetrennt werden und danach (innerhalb oder außerhalb des Ringes) zur Zufriedenheit des Richters gehalten werden. Dem Handler ist es verboten, dem Hund beim Wegtreiben oder beim Versuch des Wegtreibens des einzelnen Schafes zu helfen oder es auf den Hund zuzutreiben.

Wenn der Richter befindet, daß ein Hund durch Disposition und Verhalten des Schafes nicht genügend beim Single getestet wurde, darf er den Handler anweisen, das Schaf wiederzubringen und irgendein anderes Schaf abzutrennen und zu halten. Wie auch beim Shed sollte der Hund und nicht der Handler in die Lücke kommen und das einzelne Schaf abtrennen. Punktabzug führen.

Ein häufiger Fehler ist es, daß der Handler das Schaf selbst abtrennt, während der Hund wie ein eher uninteressierter Beobachter im Hintergrund liegt. Dies sollte streng bestraft werden.

Die größte Hilfe, die der Handler seinem Hund geben kann, ist, aus dem Weg zu gehen und seinem Hund den nötigen Raum zu geben, damit dieser sein Können, ein einzelnes Schaf abzutrennen und zu halten, beweisen kann.Es ist essentiell, daß der Hund in der Lage ist, das einzelne Schaf von den anderen getrennt zu halten, und der Richter sollte seine Zustimmung nicht eher geben, ehe der Hund nicht gründlich getestet wurde und seine Fähigkeit bewiesen hat. Auch hier muß der Richter das Verhalten des Schafes in Betracht ziehen, wenn er sich entscheidet, ob das Single erfolgreich abgeschlossen wurde oder nicht.

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